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LR Stocker: "Versorgungssicherheit der Patienten gemeinsame Verantwortung"

Die Notwendigkeit eines Zusatzvertrages des Landes für die Hausärzte betont Landesrätin Martha Stocker, nachdem die Hausärztegewerkschaft FIMMG erfolgreich die Anfechtung des Landeskollektivvertrages durchgesetzt hat.

Landesrätin Stocker erinnert an die komplexe Vorgeschichte: Die FIMMG (Federazione Italiana dei Medici di Medicina Generale), eine der in Südtirol vertretenen vier Hausärztegewerkschaften, hatte den Landeskollektivvertrag der Hausärzte angefochten und damit die verpflichtende Anwendung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages durchgesetzt. Dieser sieht in einigen Punkten wesentliche Reduzierungen der Vergütungen für die Hausärzte vor, vor allem durch die Verringerung der Pro-Kopf-Quote für die Patientenanzahl, die auf maximal 1500 Patienten festgelegt ist, in Südtirol aber bei 2000 Patienten pro Hausarzt liegt.

"Die Verpflichtung, den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag anzuwenden, der einige Verschlechterungen vorsieht, haben die Hausärzte also ihrer eigenen Gewerkschaft FIMMG zu verdanken", betont die Gesundheitslandesrätin. "Selbstverständlich", so Landesrätin Stocker, "hat das Land erstens Gerichtsurteile zu respektieren und zweitens zu berücksichtigen, dass die Gesundheitsversorgung eine primäre Zuständigkeit des Staates ist, dessen Vorgaben wir zu befolgen haben." Deshalb wollte man mit einem neuen Zusatzvertrag möglichen Verschlechterungen entgegenwirken, immer mit der Leitlinie vor Augen, dass alle gemeinsam - Land, Sanitätsbetrieb und Hausärzte - einzig der Versorgungssicherheit der Patienten verpflichtet seien. "Und in unserem System der territorialen Gesundheitsversorgung sind die Hausärzte als wichtigste Partner vorgesehen," unterstreicht die Landesrätin. 

Eine Gruppe von Südtiroler Hausärzten hat dem Südtiroler Sanitätsbetrieb am 27. Mai in einem Schreiben die Kündigung der Wochenenddienste ab 1. Juni mitgeteilt. Grund dieser Entscheidung: die Unzufriedenheit mit dem soeben neu ausgehandelten Zusatzvertrag des Landes zum gesamtstaatlichen Kollektivvertrag. "Diese Entscheidung ist für mich schwer nachvollziehbar", erklärt die Gesundheitslandesrätin. Alle vier Hausärztegewerkschaften hätten nach intensiven Verhandlungen mit der Expertendelegation des Landes den Vertragsentwurf vorunterzeichnet. "Der normale Weg wäre es, dass die Gewerkschaftsvertreter nun bei ihren eigenen Mitgliedern die Zustimmung zur definitiven Unterschrift einholen. Die Verhandlungsdelegation des Landes kann jedenfalls nur mit den Gewerkschaftsvertretern verhandeln und keinesfalls mit einzelnen Hausärzten. Wir gehen davon aus, dass wir auf der anderen Seite des Verhandlungstisches legitimierte Verhandlungspartner vorfinden", so die Landesrätin. Sie werde jedenfalls jetzt die Verhandlungsdelegation des Landes und die Gewerkschaftsvertreter der Hausärzte zu einer klärenden Aussprache einladen. Selbstverständlich bestehe auch die Bereitschaft zu direkten Erläuterungsgesprächen mit den Hausärzten selbst, sofern Einladungen dazu eingehen sollten.

Abgesehen davon, dass das Land immer für eine höhere Patientenzahl gekämpft hat, sei nun das Urteil zu befolgen. Dies hat zur Folge, dass die Patientenanzahl schrittweise auf 1500 zu reduzieren ist, dadurch dass keine neuen Patienten aufgenommen werden. Über allem steht die Versorgungsgarantie der Patienten, der in der Umsetzung in Bezug auf die Bedürfnisse eines Territoriums selbstverständlich Rechnung getragen werden müsse, so Gesundheitslandesrätin Stocker.  

LPA

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