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Privatärzte dürfen ärztliches Zeugnis für Leistungssport ausstellen

Durch einen Beschluss der Landesregierung dürfen private Ärzte für Sportmedizin unter bestimmten Voraussetzungen das ärztliche Zeugnis für Leistungssport ausstellen. Das Register der zugelassenen Kliniken und Ambulatorien ist seit heute unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/sportmedizin.asp abrufbar.

Das ärztliche Zeugnis für Leistungssport kann auch von einem Privatarzt für Sportmedizin ausgestellt werden. Dies hat die Landesregierung entschieden. Voraussetzung ist, dass diese Ärzte in einer Klinik oder einem Ambulatorium arbeiten, das die notwendigen Kriterien etwa in Bezug auf die medizinischen Geräte erfüllt. Die Kliniken und Ambulatorien müssen zudem in einem eigens dafür vorgesehenen Landesregister eingetragen werden – nach Kontrolle der Voraussetzungen durch die Landesabteilung Gesundheitswesen.

Die Privatklinik St. Anna in Meran, die Dolomiti Sportclinic in St. Ulrich und das Ambulatorium Dr. Francesco Coscia bei Hotel Bad Moos in Sexten erfüllen derzeit die Voraussetzungen und haben die entsprechende Bewilligung erhalten. Das Landesregister wird laufend aktualisiert und ist auf der Internetseite der Abteilung Gesundheitswesen unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/sportmedizin.asp öffentlich zugänglich. Der Preis für das ärztliche Zeugnis für Leistungssport wird von jeder Klinik bzw. jedem Ambulatorium frei festgelegt. 

mp

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