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Ethischer Leitfaden für heterologe Befruchtung online verfügbar

Die künstliche Befruchtung mit der Spende eines Dritten stellt für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine Möglichkeit für die Familiengründung dar. Da in absehbarer Zeit eine neue Regelung die heterologe Befruchtung in Südtirol ermöglichen soll, hat das Landesethikkomitee einen Leitfaden erarbeitet, der unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/komitees/landesethikkomitee.asp abrufbar ist.

"Der ethische Leitfaden richtet sich an betroffene Paare in der Entscheidungsfindung, an Fachkräfte in beratender Funktion und an die Politik in der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben", erklärt der Präsident des Landesethikkomitees Herbert Heidegger. Daneben richte sich das Dokument an das Ärzte- und Pflegepersonal, das die heterologe Fortpflanzung durchführt. "Unsere Stellungnahme befasst sich mit den komplexen und vielfältigen ethischen Fragestellungen zum Thema, unabhängig von der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben", so Heidegger.

Dabei geht das Landesethikkomitee auf die allgemeinen Fragen der Reproduktionsmedizin ein wie etwa dem Zeitpunkt uneingeschränkten Lebensschutzes für den Embryo, aber auch die Partnerbeziehung und die damit zusammenhängenden Herausforderungen von Selbstkonzept und Selbstwertgefühl über familiäre und soziale Erwartungshaltungen bis hin zu den Folgen der Trennung von Zeugungs- und Geschlechtsakt. Die ethischen Fragen im Bereich der Befruchtung beziehen sich zudem auf wirtschaftliche Aspekte und damit verbunden potentiellen Ausbeutungsgefahren sowie die mögliche Diskriminierung sozial schwächerer Paare durch einen "Fortpflanzungstourismus". Das Dokument des Landesethikkomitees geht jedoch auch auf die Rechte und Bedürfnisse des gezeugten Kindes ein: Auskunftsrecht oder Anonymität der Spende, Aufklärung über genetische Abstammung und Prävention einer unbewussten Familiengründung mit Halbgeschwistern. Die Belastung für die Paarbeziehung und die medizinische Betreuung der Spender sind für das Ethikkomitee ebenfalls ein Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt. Nicht zuletzt geht der Leitfaden auf den rechtlichen Aspekt der heterologen Befruchtung ein: die Berücksichtung der ethischen Bedenklichkeit, aber auch der Folgen eines Verbotes vonseiten des Gesetzgebers.

Die ethische Stellungnahme soll laut Heidegger zu einer Beschäftigung mit dem komplexen Thema anregen und ein Instrument für eine bewusste und überlegte Entscheidung bilden. "Die heterologe Befruchtung bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit den medizinischen, rechtlichen, psychologischen und ethischen Aspekten", zeigt sich der Präsident des Landesethikkomitees überzeugt. Daher müsse eine qualitätsgesicherte Beratung auch mit für die ethischen Fragen sensibilisieren. "Zum Wohl betroffener Paare muss daher eine Beratung zweifelsohne interdisziplinär sein: Eine Trennung von beratenden und durchführenden Ärzten und Abteilungen scheint daher zielführend", so Heidegger.

"Die Stellungnahme des Landesethikkomitees ist nicht als Empfehlung zu verstehen, sondern soll betroffene Paare und Verantwortungsträger in die Lage versetzen, anhand ethischer Prinzipien wie Autonomie, Würde, Gerechtigkeit, Nutzen und Nichtschaden eine Entscheidung für sich zu treffen", unterstreicht Präsident Heidegger.

Die Stellungnahme des Landesethikkomitees zum Thema der heterologen Befruchtung, die auch in einer verkürzten Fassung für den eiligen Leser vorliegt, kann unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/komitees/landesethikkomitee.asp abgerufen werden. Informationen erteilt auch das Sekretariat des Landesethikkomitees: Ansprechperson ist Maria Vittoria Habicher, die unter Tel. 0471 478145 oder maria.habicher@provinz.bz.it erreichbar ist.

 

mp

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