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LRin Stocker in Rom: Patientenmobilität und Defibrillatoren

Bei der Sitzung der Gesundheitskommission der Regionen und Autonomen Provinzen in Rom hat LRin Martha Stocker am 1. Juli, die Belange Südtirols vertreten. „Die Rückerstattung der Kosten für die Patientenmobilität wird für 2014 wie bisher abgewickelt und wir können unsere Tarife anwenden“, so Stocker.

Bei der Sitzung der Gesundheitskommission der Regionen und Autonomen Provinzen in Rom: Koordinator Luca Coletto (Assessor der Region Venetien) und LRin Martha Stocker (FOTO: Katharina Tasser)

Bei der Sitzung der Gesundheitskommission der Sanitätsassessoren der Regionen und Autonomen Provinzen in Rom unter dem Vorsitz von Luca Coletti, dem Sanitätsassessor der Region Venetien, wurde über die Tarife der Patientenmobilität diskutiert. Es geht dabei um die Rückvergütung für ärztliche Leistungen für Patienten, die außerhalb ihrer Herkunftsregion behandelt werden. Derzeit sind die Tarife für die einzelnen Gesundheitsleistungen in den verschiedenen Autonomen Provinzen und Regionen unterschiedlich. Aufgrund der bereits genehmigten Programme haben sich die Sanitätsassessoren der Regionen und Autonomen Provinzen darauf geeinigt, die Kostenrückerstattungen für das Jahr 2014 für die Patientenmobilität nach der bisher geltenden Regelung durchzuführen. „Es wurde also vereinbart, dass auch für das Jahr 2014 alle Regionen und autonomen Provinzen bei den Verrechnungen ihre eigenen Tarife anwenden dürfen", sagt Stocker. Wäre es heute nicht zu dieser Einigung gekommen, hätte ein Ministerialdekret von 2012, das einheitliche Tarife vorsieht, Anwendung gefunden. Diese einheitlichen Tarife sind bedeutend niedriger als jene Tarife, die derzeit - nicht zuletzt aufgrund der besseren Qualität der Gesundheitsleistungen - in Südtirol berechnet werden. Bei Anwendung des Ministerialdekrets hätten Südtirol daher große finanzielle Einbußen gedroht. In Kürze werden laut Stocker die Verhandlungen für die Rückerstattung der Kosten für die Patientenmobilität im Jahr 2015 beginnen.

Eine kleine Vereinfachungen gibt es laut Landesrätin Stocker was die Defibrillatoren bei Sportaktivitäten anbelangt, über die bei der Sitzung der Gesundheitskommission auch gesprochen wurde. Bei Sportaktivitäten - unabhängig davon ob es sich um Wettkämpfe oder um Trainings handelt - die außerhalb von geschlossenen Anlagen stattfinden, muss kein Defibrillator vorhanden sein. In diesen Fällen soll direkt die Notrufzentrale 118 kontaktiert werden.

SAN

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