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Kompatscher zu Wirtschaftsomnibus: Vereinfachungen und Eigenverantwortung

Der Landtag hat heute (3. Juli) das Wirtschaftsomnibusgesetz verabschiedet. "Mit dem Gesetz vereinfachen wir mehrere Sachgebiete und fordern mehr Eigenverantwortung ein", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher, der das Gesetz federführend ausgearbeitet hat. Weniger Bürokratie gibt es etwa beim Zugang zu verschiedenen Berufsbildern, mehr Eigenverantwortung bei der Finanzierung des Tourismus.

Eine der Kernmaßnahmen des heute verabschiedeten Omnibusgesetzes ist die Einführung der "Kann-Bestimmung" bei der Landestourismusabgabe. Bisher hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Abgabe vorgesehen, wenn eine bestimmte Eigenfinanzierung durch die Tourismusorganisationen nicht erreicht wird. Für Landeshauptmann Kompatscher werden die Betriebe und Tourismusorganisationen durch die neue Regelung stärker in die Verantwortung genommen, und zwar in zweifacher Hinsicht: "Auf der einen Seite müssen die Tourismusvereine und -verbände sicherstellen, dass sie ihren Mitgliedsbetrieben attraktive Leistungen zur Verfügung stellen, die nachgefragt werden. Auf der anderen Seite müssen die Betriebe hingegen bereit sein, für diese Leistungen ihren freiwilligen Beitrag zur Eigenfinanzierung zu leisten."

"Auch künftig baut die Tourismusfinanzierung auf drei Säulen: die Ortstaxe, die öffentlichen Beiträge und die Eigenfinanzierung. Allerdings wird letztere der Maßstab für die gesamte Tourismusfinanzierung. Nur wenn genügend Eigenfinanzierung vorhanden ist, werden auch die öffentlichen Gelder in vollem Umfang ausbezahlt. Dieses Modell stellt sicher, dass sich weder öffentliche Hand noch die Betriebe ihrer Verantwortung entziehen", ist Kompatscher überzeugt. Eine Arbeitsgruppe unter der Führung des Landes arbeitet bereits an der Umsetzung dieses neuen Finanzierungsmodells. Dieses in Kombination mit der Strukturreform der Tourismusorganisationen stelle sicher, dass ausreichend Mittel für das touristische Marketing zur Verfügung stehen, betont der Landeshauptmann. 

Der zweite Ansatz, den Landeshauptmann Kompatscher mit den Maßnahmen des Sammelgesetzes verfolgt, ist der Abbau von Bürokratie: "Im Gesetzesentwurf sind verschiedene Anpassungen an EU-Vorgaben und Entbürokratisierungsmaßnahmen enthalten, die Vereinfachungen mit sich bringen. Dazu gehören Anpassungen an die neue Freistellungs- bzw. De-minimis-Verordnung in Bezug auf die Unterstützung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, eine Änderung der Berg- und Skiführerordnung hinsichtlich der Mitteilungspflicht oder eine Abänderung der Handwerksordnung, mit der die sehr strengen Voraussetzungen für die Ausübung des Kaminkehrerberufes erleichtert werden." Konkret wird etwa festgelegt, dass die Alpinschulen ihre Bewilligung nicht mehr alle drei Jahre erneuern müssen, der Landesbeirat für Skiunterricht abgeschafft wird und Kaminkehrer auch die Zugangsvoraussetzungen haben, um in das Berufsbild "Kaminsanierer" aufgenommen zu werden.

Im Omnibusgesetz ist auch eine Bestimmung enthalten, die das Land ermächtigt, Aktien oder Anteile von Aktiengesellschaften in eine andere öffentliche Gesellschaft einzubringen, auch wenn es nur eine Beteiligung an diesen hält. "Das gibt uns die Möglichkeit, öffentliche Gesellschaften zusammenzuführen, um das öffentliche Interesse besser wahren zu können", erklärt Kompatscher.

ohn

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