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Verbot zur Ausbringung von bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel ab 14. Mai endgültig aufgehoben

LPA - Seit Ende März ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, welche die Bienenbestände gefährden, in den Obstbauanlagen verboten. In den vergangenen Wochen wurde dieses Verbot schrittweise aufgehoben. Ab Mittwoch, den 14. Mai 2003, um 24 Uhr, ist das Ausbringen der betreffenden Pflanzenschutzmittel wieder überall erlaubt. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau in einer Aussendung mit.

Die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Bienen während der Obstblüte sehen vor, dass die Ausbringung von Wirkstoffen, welche die Bienen gefährden, verboten ist. Die Landesabteilung für Landwirtschaft hat Ende März ein Dekret erlassen, das alle Wirkstoffe, die als bienengefährlich eingestuft werden, anführt. Für Obstanlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe wurde das Verbot der Ausbringung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln bereits mit 1. Mai 2003 außer Kraft gesetzt. In Obstanlagen bis zu 750 Metern Meereshöhe ist das Spritzen der Mittel wieder seit Mittwoch, 7. Mai erlaubt. Ab Mittwoch kommender Woche ist das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel nun auch in Anlagen über 750 Metern wieder gestattet.

bch

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