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Landesrätin Martha Stocker informiert sich über Beschwerdemanagement

220 Rekurse zur Rückerstattung von indirekten fachärztlichen Betreuungen im In- und Ausland hat die Landeskommission für die Entscheidung über die Beschwerden in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung im vergangenen Jahr behandelt. Bei einem Austauschtreffen konnte sich LRin Martha Stocker ein Bild über die Tätigkeit der Kommission sowie die gängigsten Fragen der Bevölkerung machen.

Gesundheitslandesrätin Stocker hat sich ein Bild über die Aufgaben und Tätigkeit der Landeskommission gemacht.

Nehmen Südtiroler Patienten Leistungen in nicht mit dem staatlichen Gesundheitsdienst oder dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Einrichtungen im In- und Ausland in Anspruch, haben sie grundsätzlich Anrecht auf eine Rückerstattung der Krankenhausspesen. Die Entscheidung über die Gewährung eines Beitrages liegt dabei beim zuständigen Gesundheitsbezirk. Sollte dieser die Rückerstattung nicht genehmigen oder die Beitragssumme in den Augen der Patienten als nicht angemessen gelten, können Betroffene bei der Landeskommission für die Entscheidung über die Beschwerden in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung Rekurs einlegen. Diese trifft monatlich zusammen.

Bei der jüngsten Sitzung der Landeskommission hat sich Gesundheitslandesrätin Stocker ein Bild über die Aufgaben und Tätigkeit im vergangenen Jahr gemacht und zusammen mit den Kommissionsmitgliedern die häufigsten Fragen und Schwierigkeiten der Bevölkerung in Zusammenhang mit der so genannten indirekten Krankenhausbetreuung im In- und Ausland diskutiert. Im vergangenen Jahr behandelte die Landeskommission insgesamt 220 Rekurse: In 70 Prozent der Fälle bestätigte die Fachkommission die Entscheidung der zuständigen Gesundheitsbezirke über die ordnungsgemäße Rückvergütung oder die Ablehnung aufgrund von Formfehlern, 30 Prozent der Rekurse wurden angenommen. Zudem setzte sich die Landeskommission im Jahr 2014 mit 40 Anträgen um Vorabgenehmigungen für die Aufnahme von Südtiroler Patienten in hoch spezialisierten Gesundheitseinrichtungen im Ausland auseinander: In 80 Prozent der Fälle wurde den Ansuchen stattgegeben. Aufwändige und dringende Leistungen benötigen laut Gesetz bereits im Vorfeld ein Gutachten der Expertenkommission zur Kostenübernahme durch den Landesgesundheitsdienst. "Vor allem bei diesen dringenden, oft komplizierten Fällen und seltenen Krankheiten ist eine präzise Arbeit vonseiten der Landeskommission gefragt, wofür ich den Mitgliedern herzlich danke", unterstrich Landesrätin Stocker beim Austauschtreffen. Insgesamt erreicht das Ausmaß der Rückvergütungen und Kostenübernahmen durch den Landesgesundheitsdienst etwa 650.000 Euro pro Jahr.

Die Zugangsvoraussetzungen zur Rückvergütung und die entsprechenden Formulare können unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/buerger/2449.asp abgerufen werden, Informationen zu den Möglichkeiten von Rekursen gibt es hingegen unter http://www.buergernetz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1029084.

 

mp

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