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Weniger Bürokratie für den Rinderverkehr

LPA - Ab dem heutigen 15. Mai ist es für die Südtiroler Bauern einfacher ihre Rinder von einem Ort zu einem anderen zu verfrachten. Zum einen ist weniger Bürokratie notwendig, zum anderen sind Einsparungen für die Bauern eingeführt worden. Dieser Schritt war möglich, weil die EU-Kommission Südtirol dank seiner in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vorbildlich durchgeführten Programme zur Bekämpfung von Rinderseuchen als offiziell frei von Leukose, Brucellose und Tuberkulose sowie „IBR/IPV“ anerkannt hat. „Trotz aller Erleichterung ist natürlich nach wie vor die Kontrolle aller Tierbewegungen und damit die Sicherheit garantiert“, erklärt der Landwirtschaftslandesrat Hans Berger.

„Mit der Anerkennung sind die Voraussetzungen für eine weitgehende Entbürokratisierung geschaffen worden, sodass wir den Bauern nun einen beträchtlichen Haufen an Dokumenten und Formularen ersparen können, die im Zuge der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Europa eingeführt worden sind“, erklärt Landesrat Berger. Auf seine Vorgabe hin hat der landestierärztliche Dienst ein entsprechendes Dekret verfasst, das mit dem heutigen 15. Mai in Kraft tritt. „Vorsicht ist allerdings noch insofern geboten, als dass alle im Dekret vorgesehenen Erleichterungen vorerst ausschließlich für Rinder gelten“, betont Berger.
Konkret bedeutet das Inkrafttreten der neuen Regelung, dass für Rinderbewegungen innerhalb des Landes nur noch der Rinderpass notwendig sein wird. Für Verkäufe zwischen Bauern oder von Bauer zu Händler genügt eine entsprechende Meldung des Käufers an den für das jeweilige Gebiet zuständigen Amtstierarzt. „Das so genannte Modell 4, also das Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes, ist dagegen nicht mehr vorgesehen“, so der Landesrat, „was für den Bauern auch eine entsprechende Ersparnis mit sich bringt.“ Das Zeugnis entfällt auch bei Verkäufen über die Zuchtviehversteigerung oder das Viehvermarktungskonsortium „Kovieh“.
„Erleichterungen haben wir auch für den Verkauf von Schlachtvieh über das Kovieh oder an einen Metzger oder Händler vorgesehen“, so Berger. Wie bei allen anderen Verkäufen ist hier der Tierpass notwendig sowie ein vom Tierbesitzer ausgefülltes „Modell 4“, in dem er erklärt, dass das Tier nicht mit Medikamenten behandelt worden ist. „Bisher musste das Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt ausgestellt werden“, so der Landesrat, der die Bauern aber gleichzeitig darauf aufmerksam macht, dass ein genaues Ausfüllen dieses Formulars unbedingt notwendig sei: „Ist dies nämlich nicht der Fall, kann das Tier nicht geschlachtet und muss deshalb zurückgeschickt werden“, so Berger.
Schließlich enthält das Dekret auch noch Vereinfachungen im Bereich der Alpungen innerhalb Südtirols, für die in Zukunft kein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes (so genanntes Modell 7) mehr benötigt wird. Allerdings muss der Almbetreiber ein entsprechendes Verzeichnis mit allen notwendigen Angaben über die Tiere und die entsprechenden Tierbesitzer führen und dieses vom zuständigen Amtstierarzt gegenzeichnen lassen. Für Alpungen außerhalb Südtirols ist das amtstierärztliche Zeugnis wie bisher notwendig.

SAN

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