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Vergabewesen: Vereinfachungen ab Mittwoch rechtskräftig

Die Vereinfachungen im öffentlichen Vergabewesen, welche die Landesregierung der Dringlichkeit wegen als Artikel 11 in das neue Landeskulturgesetz verpackt hatte, werden morgen, Dienstag, 4. August, im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Ab Mittwoch, 5. August, sind sie somit rechtswirksam.

Die neue Bestimmung entbindet Gemeinden von der Pflicht, kleinere Auftragsvergaben über eine zentrale Vergabestelle abwickeln zu müssen, ebenso von jener, Aufträge bis zu einem Betrag von 40.000 Euro telematisch zu vergeben. Ohne gesetzgeberisches Handeln hätten sich Südtirols Gemeinden an die entsprechenden Vorgaben des staatlichen Vergabegesetzbuchs halten müssen.

Angesichts dieses Termins und der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am neuen Landesvergabegesetz hatte die Landesregierung den Vergabeartikel in das Kulturgesetz eingebaut. Für Landeshauptmann Arno Kompatscher war dies "die einzige Möglichkeit, vor der Sommerpause noch gesetzgeberisch aktiv zu werden". Mit der nun rechtskräftigen Norm können Gemeinden weiterhin Güter und Dienstleistungen im Wert unter 207.000 Euro sowie Bauaufträge im Wert unter einer Million Euro autonom ausschreiben. Die Pflicht, Aufträge telematisch vergeben zu müssen, greift erst bei 40.000 und nicht bei 1.500 Euro.

Das von der Landesregierung vorgelegte und vom Landtag Mitte Juli genehmigte Landeskulturgesetz hingegen bedarf einer Notifizierung an die EU. Erst nach positiver Rückmeldung aus Brüssel kann es veröffentlicht werden und in Kraft treten.  

Im morgigen Amtsblatt werden zudem die Neuerungen in der Ausbildung von Allgemeinmedizinern und Fachärzten sowie die Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Aufträgen beim Land Südtirol beziehungsweise die entsprechenden Dekrete veröffentlicht. Beide treten ebenfalls am Folgetag, dem 5. August, in Kraft.

jw

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