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Landesgericht bestätigt Urteil gegen Schwarzarbeit

LPA - Schwarzarbeit lohnt sich nicht - diese bittere Erfahrung musste kürzlich ein Südtiroler Gastwirt machen, für den das Bozner Landesgericht eine vom Landesarbeitsamt verhängte Verwaltungsstrafe wegen Schwarzarbeit für rechtens befunden hat.

Vor kurzem hat das Bozner Landesgericht eine Beschwerde eines Unternehmers abgewiesen und die von der Abteilung Arbeit verhängte Verwaltungsstrafe wegen Schwarzarbeit bestätigt. Es ging dabei um ein irreguläres Arbeitsverhältnis von drei Frauen, die in einem Gastbetrieb schwarz beschäftigt waren. Das Arbeitsinspektorat des Landes hat diesen Sachverhalt bei einer Inspektion im Betrieb festgestellt und eine entsprechende Geldstrafe im Ausmaß von 8000 Euro zuzüglich der einschlägigen Versicherungskosten beim NISF und INAIL verhängt.

Der Betrieb hat daraufhin die Gerichtsbarkeit angerufen, mit der Begründung, dass bei der Inspektion von Seiten des Arbeitsinspektorates des Landes Verfahrensfehler begangen worden seien und dass die verhängte Strafe zu hoch sei. Das Landesgericht hat daraufhin den Sachverhalt geprüft und nunmehr sowohl die Vorgehensweise als auch das verhängte Strafausmaß für korrekt beurteilt.

VFmp

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