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Begleitfahrzeuge für außerordentliche Transporte - Neue Regelung

LPA - Vor kurzem ist ein Dekret des Transportministers in Kraft getreten, das sich auf die Begleitfahrzeuge für außerordentliche Transporte bezieht. Dies teilt das Landesressort für Transportwesen mit. Im Dekret sind einige wichtige Neuerungen enthalten.

Das Dekret von Transportminister Pietro Lunardi im Gesetzesanzeiger der Republik veröffentlicht. Auch für die Südtiroler Transportunternehmen bringt das Dekret einige Neuerungen mit sich. So wurde die Gültigkeit der Bescheinigungen für die Begleitfahrzeuge von drei auf fünf Jahre erhöht. Die notwendige Finanzgarantie kann künftig nur noch von Banken und Kreditinstituten ausgestellt werden. Wer bereits fünf Jahre Erfahrung als Fahrer mit außerordentlichen Transporten vorweisen kann, muss die Befähigungsprüfung nur noch mündlich ablegen. Wenn man die Prüfung beim ersten Mal nicht besteht, kann man sich bei den nächstmöglichen Session wieder der Prüfung stellen. Als Begleitfahrzeuge können zudem ab sofort auch Mietfahrzeuge verwendet werden.

Der vollständige Text des Dekretes (in italienischer Sprache) kann im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/transportwesen/3801/normativa_d.htm nachgelesen werden.

bch

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