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Stellungnahme zum Verzeichnis der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot

LPA - Zur Kritik des Gebäudeinhaberverbandes und des Südtiroler Mieterschutzes zur Neuerstellung des Verzeichnisses der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot nehmen der zuständige Landesrat Luigi Cigolla und der Direktor der Landesabteilung für Wohnungsbau, Adolf Spitaler, in einer Aussendung Stellung. Die beiden Verbände hatten die Reduzierung der Zahl der Gemeinden im Verzeichnis von 15 auf sechs kritisiert. Die Erstellung der Liste sei nach genau definierten Kriterien des interministeriellen Komitees für die Wirtschaftprogrammierung C.I.P.E. erfolgt, so die Vertreter des Landes.

Als "ungerechtfertigt und oberflächlich" bezeichnen Cigolla und Spitaler die Kritik der beiden Verbände an der Neuerstellung des Verzeichnisses der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot. Die Landesregierung hatte die Reduzierung der Zahl der Gemeinden von 15 auf sechs am Montag vergangener Woche beschlossen. Über den Protest der Gebäudeinhaber und des Mieterschutzes wurd am Wochenende in verschiedenen Printmedien berichtet.

"Nach In-Kraft-treten des neuen staatlichen Mietengesetzes hat die Landesregierung im September 1999 zum ersten Mal ein Verzeichnis der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot beschlossen. Damals gab es noch keine Richtlinie hinsichtlich einer Obergrenze für die von der Maßnahme betroffenen Bevölkerung", erklären die Vertreter des Landes in ihrer Aussendung. Im genannten Beschluss schienen insgesamt 15 Gemeinden auf: Leifers, Algund, Bozen, Meran, Brixen, St. Ulrich, Ritten, Klausen, Sterzing, St. Lorenzen, Toblach, Eppan, Schlanders, Lana und Bruneck.

Nach dem neuen Mietengesetz setze das interministerielle Komitee für die Wirtschaftsprogrammierung (C.I.P.E.) alle zwei Jahre das Verzeichnis der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot neu fest. Zu diesem Zweck habe das C.I.P.E. im vergangenen Jahr klare Richtlinien für die Erstellung des Verzeichnisses der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot vorgegeben. "Dabei wurde festgelegt, dass die Anzahl der Einwohner der Gemeinden, die als Gemeinden mit hoher Wohnungsnot erklärt werden, einen bestimmten Anteil der Landesbevölkerung nicht überschreiten darf", so Cigolla und Spitaler.

Die Basis für die Berechnung ist durch die Einwohnerzahl der Provinzhauptstädte und der Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern im Jahre 2000 gegeben. In Südtirol sind das die Gemeinden Bozen und Meran, die im Jahre 2000 eine Einwohnerzahl von insgesamt 131.536 hatten. Diese Zahl kann um 20 Prozent erhöht werden, womit man auf 157.843 Einwohner kommt. "Wenn die so errechnete Zahl geringer ist als 36 Prozent der Einwohner des Landes, dann kann das Ver­zeichnis der Gemeinden mit hoher Woh­nungsnot so weit fortgeführt werden, bis 36 Prozent der Einwohnerzahl des Landes im Jahre 2000 erreicht sind", erklären die beiden Landesverantwortlichen.

Südtirol hatte im Jahre 2000 insgesamt 465.264 Einwohner. Die Anzahl der Einwohner der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot soll also die Obergrenze von 167.495 Ein­wohner (36 Prozent von 465.264 Einwohnern) nicht überschreiten. Die 15 Gemeinden, die im Jahre 1999 als Gemeinden mit hoher Wohnungsnot erklärt wurden, hatten im Jahre 2000 239.368 Einwohner, was 51,45 Prozent der Landesbe­völkerung entspricht. "Es war also notwendig, den Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 1999 zu revidieren", betont Cigolla.

Bei der Neufestsetzung der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot seien folgende In­dikatoren berücksichtigt worden:

a) Anzahl der Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung des Institutes für den sozialen Wohnbau in den Jahre 1999, 2000 und 2001 im Verhältnis zur Anzahl der Haushalte

b) Anzahl der Gesuche um die Gewährung des Wohngeldes in den Jahren 1999, 2000 und 2001 im Verhältnis zur Anzahl der Haushalte

c) Anteil der ausländischen Arbeitskräfte an der Gesamtzahl der Beschäftigten in den jeweiligen Gemeinden

"Bei den Gemeinden mit hoher Wohnungsnot im Sinne des neuen Mietengesetzes handelt es sich um Gemeinden, in denen eine große Nachfrage an Mietwoh­nungen besteht", betonen Cigolla und Spitaler. Die Anzahl der Gesuche um öffentliche Mietwohnungen und jene um Wohngeld seien ein sicherer Beweis für den Bedarf an Mietwohnungen in einer Gemeinde.

"Unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien und unter Beachtung der Richt­linie, dass die Gemeinden mit hoher Wohnungsnot nicht mehr als 36 Prozent der Lan­desbevölkerung betref­fen sollen, wurden die Gemeinden Bozen, Meran, Algund, Lana, Eppan an der Weinstraße und Leifers in das Ver­zeichnis der Gemeinden mit hoher Wohnungsnot aufge­nommen", erklären die beiden Verantwortlichen des Landes in ihrer Stellungnahme.

bch

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