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LR Berger erreicht Brüssels Zustimmung zu Hagelentschädigungen
LPA - 2001 ist ein Jahr, an das sich die Burggräfler Obstbauern mit Schrecken erinnern. Heftige Hagelschläge hatten große Teile der Ernte zerstört. „Bei Schadensfällen solcher Größenordnungen muss die öffentliche Hand helfend eingreifen“, erklärt Landesrat Hans Berger, der für eine solche Hilfe aber grünes Licht aus Brüssel abwarten musste. Dieses ist nun – nach Überprüfung aller Unterlagen - in Form eines Briefes von Kommissar Franz Fischler gegeben worden.
„Wir haben sofort nach den Hagelschlägen mit unseren Schadenserhebungen begonnen, wobei sich die effektiven Berechnungen auf die angelieferte Tafelware beziehen, entsprechend also erst nach Abschluss der Ernte durchgeführt werden konnten“, so Landesrat Berger. Als Bedingung für die Auszahlung solcher Hilfe gilt nämlich, dass die Genossenschaften einen Ausfall von 40 Prozent an Tafelware im Vergleich zu Durchschnittsjahren zu verzeichnen haben. „Bei Schäden, die darunter liegen, haben wir aufgrund der entsprechenden EU-Regelungen keine Chance, Verlustbeiträge zu gewähren“, so Berger.Das Prozedere ist allerdings ein kompliziertes: „Obwohl das entsprechende Rahmengesetz in Brüssel notifiziert worden ist, muss jeder einzelne Beschluss grünes Licht aus Brüssel erhalten“, so der Landesrat. Die Überprüfung der gesamten Dokumentation nimmt dabei natürlich einiges an Zeit in Anspruch.
Insgesamt acht Genossenschaften im Burggrafenamt hatten 2001 einen Schaden zu verzeichnen, der über der von Brüssel vorgegebenen Schwelle lag. „Die Unterlagen und Berechnungen für diese acht Genossenschaften haben wir nach Brüssel geschickt, wo sie überprüft werden mussten, bevor wir die Beiträge auszahlen können“, so Berger. Die Überprüfung ist nun erfolgt, die Zustimmung Brüssels von Kommissar Fischler unterzeichnet.
„Die auszuzahlenden Beiträge in Höhe von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro haben wir sicherheitshalber schon Ende des Vorjahres durch entsprechende Landesregierungsbeschlüsse verpflichtet, sodass wir die Gelder nun auszahlen können“, so der Landesrat, der auch darauf hinweist, dass die Gelder zwar an die Genossenschaften ausgezahlt, diese aber dann anteilsmäßig zum erlittenen Schaden an die Bauern weitergegeben werden müssen.
VFkp