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Menschen mit Behinderungen: Gesetzestext in "leichter Sprache" genehmigt

Das neue Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat zum Ziel, nach dem Motto "mittendrin, statt nur dabei" beeinträchtigte Betroffene stärker in das gesellschaftliche Leben einzubinden. Getreu diesem Leitsatz hat die Südtiroler Landesregierung am heutigen Dienstag (25. August) den Gesetzestext in "leichter Sprache" verabschiedet.

Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, Teilhabe im familiären und gesellschaftlichen Umfeld, Chancengleichheit und Zugänglichkeit: Dies sind die Ziele des im Juli verabschiedeten Landesgesetzes zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Damit sich die von den neuen Bestimmungen direkt Betroffenen, und in besonderer Form die Menschen mit Lernschwierigkeiten, selbst und besser über ihr Gesetz informieren können, hat die Landesregierung am heutigen Dienstag den in die so genannte "leichte Sprache" übertragenen Gesetzestext genehmigt. Dieses Projekt stellt eine absolute Neuheit für Südtirol dar. Auch international gibt es noch nicht so viele Erfahrungen mit dem Verfassen und Übersetzen von Gesetzestexten in "leichter Sprache".

"Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Lernschwierigkeiten haben ein Recht darauf, dass wir ihnen Informationen in einer verständlichen Sprache vermitteln", unterstreicht Soziallandesrätin Martha Stocker. Gerade behördliche und juristische Texte werden oft mit Fachwörtern übersät und kompliziert formuliert. "Wenn wir ehrlich sind, haben weit mehr Menschen Schwierigkeiten damit, nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen", so Stocker, die der Selbstvertretungsgruppe People First Südtirol und der Lebenshilfe für die Initiative und Mitarbeit dankt.

mp

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