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Treffen mit Sozialpartnern: Vergabegesetz auf gutem Wege

Die Sozialpartner waren gestern (2. September) im Palais Widmann eingeladen um die Inhalte des neuen Vergabegesetzes zu diskutieren und Vorschläge einzubringen. "Das Vergabegesetz wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar anwendbar und in Kraft sein", erklärt der Landeshauptmann, der die rasche Umsetzung der EU-Vorgabe auch auf die gute Vorarbeit mit allen Beteiligten zurückführt.

Alle an einem Tisch: LH Kompatscher bei der Besprechung mit den Sozialpartnern. Foto:LPA/ohn.

Um auch weiterhin, wie bisher, alle Akteure in die künftigen Schritte zur Arbeit am Vergabegesetz des Landes einzubinden, gab es gestern wie angekündigt ein Treffen mit den Sozialpartnern im Palais Widmann, an dem Landeshauptmann Arno Kompatscher, der Direktor der Vergabeagentur Thomas Mathà, sein Vorgänger Paolo Montagner, Universitätsprofessorin Esther Happacher, die Sozialpartner, der Lenkungsausschuss und Mitarbeiter der Vergabeagentur teilnahmen. Die Sozialpartner waren eingeladen, ihre Vorschläge einzubringen. "Es geht darum, die größten Vorteile für unser Land herauszuholen und ein eigenständiges öffentliches Vergabewesen zu schaffen, um positive Impulse für die örtliche Unternehmen zu schaffen", unterstreicht der Landeshauptmann.

Dass dieses Vorhaben auf einem guten Weg ist, zeigt der derzeitige Stand: "Die EU-Richtlinie, die das öffentliche Vergabewesen betrifft, und der Anlass für die Schaffung dieses Gesetzes war, ist erst seit April 2014 in Kraft. Nun liegt unser Gesetzentwurf vor und wird noch im September auf die Tagesordnung der Landesregierung gesetzt." Wenn diese grünes Licht gibt, wird der Gesetzentwurf an den Landtag weitergeleitet, der ihn schließlich verabschiedet. Nach Inkrafttreten ist das Landesgesetz unverzüglich anwendbar.

Um eine problemlose Anwendung der Regelungen unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt sicherzustellen, wird die Landesregierung einen Leitfaden, das sogenannte ‚Blaue Buch zum öffentlichen Auftragswesen’ zur Verfügung stellen, mit welchem den Vergabestellen die integrierte Arbeitsweise mit den nationalen Bestimmungen erklärt wird. In einigen wenigen Fällen, in denen bestimmte Kriterien notwendig sind, wird die Landesregierung zudem Durchführungsbestimmungen erlassen. "Auch dabei werden wir, wie übrigens im Gesetz selbst, darauf achten, keine bürokratischen Hindernisse zu schaffen", so der Landeshauptmann. Als weitere Hilfestellung werden wir den Unternehmen und Vergabestellen Anwendungsrichtlinien zur Verfügung stellen.

Beim Sozialpartnertreffen macht der Landeshauptmann einmal mehr deutlich, dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf das Ergebnis der intensiven Vorarbeit mit allen Akteuren ist. "Wir haben gemeinsam jene Bereiche herausgegriffen, die für Südtirol relevant und interessant sind und die auch in unserer Kompetenz liegen und nicht Sache des Staates sind", erinnert Kompatscher.

cri

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