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Neue private Strukturen und Ärzte für sportmedizinische Visite ermächtigt

Private Ärzte für Sportmedizin dürfen unter bestimmten Voraussetzungen das ärztliche Zeugnis für Leistungssport ausstellen. Unmittelbar vor Saisonbeginn für zahlreiche Sportarten wurde das dafür vorgesehene Landesregister aktualisiert. Dieses ist im Internet unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/sportmedizin.asp abrufbar.

Das ärztliche Zeugnis für Leistungssport kann neben den öffentlichen Diensten auch von privaten Ärzten für Sportmedizin ausgestellt werden. Die akkreditierten Sportmediziner müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in einer anerkannten Einrichtung arbeiten, die bestimmte Kriterien etwa in Bezug auf die vorhandenen medizinischen Geräte erfüllt. Nach einer Kontrolle durch die Landesabteilung Gesundheitswesen werden die Ärzte und Ambulatorien in ein dafür vorgesehenes Register aufgenommen, das im Internet unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/sportmedizin.asp einsehbar ist und laufend aktualisiert wird. "Bisher erfüllen insgesamt acht private Sportärzte in sieben verschiedenen Einrichtungen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Landesregister und bieten damit für Leistungssportler die Möglichkeit, sich neben dem öffentlichen Dienst auch an den privaten Sportmediziner zu wenden", unterstreicht Sport- und Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Der Preis für das ärztliche Zeugnis für Leistungssport wird dabei von jeder Klinik bzw. jedem Ambulatorium frei festgelegt.

 

mp

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