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Verordnung über direkte Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte tritt in Kraft
LPA - Das lange Warten von Südtirols Bauern hat ein Ende: Die Verordnung über die direkte Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte wurde in diesen Tagen im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt demnächst in Kraft. Für die Bauern bringt diese neue Regelung wesentliche Erleichterung beim Verkauf ihrer Produkte mit sich und baut bürokratische Hürden ab.
Die Verordnung zu "Anbau, Ernte, Verarbeitung, Zubereitung, Verpackung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten und Heilpflanzen" wurde von der Landesregierung Mitte März genehmigt und Anfang Mai beim Rechnungshof registriert."Mit dieser Verordnung heben wir endlich jene Regelungen auf, die den Bauern beim Verkauf der Produkte ihres Hofes nahezu unüberwindliche Hürden in den Weg stellten", freut sich Landesrat Hans Berger. Wesentlich erleichtert wird in der neuen Verordnung das Genehmigungsverfahren für den Ab-Hof-Verkauf: War dafür bisher eine Eintragung in der Handelskammer notwendig, so muss ab sofort nur noch eine Meldung an den Bürgermeister erfolgen. Verkauft werden dürfen laut der neuen Verordnung all jene Produkte, die am Hof oder auf den Flächen des Hofes erzeugt oder durch die Verarbeitung dieser Produkte gewonnen werden.
Festgeschrieben sind in der Verordnung auch klare hygienische Standards, an die sich die Bauern bei der Vermarktung ihrer Produkte halten müssen. "Diese Standards sind jedoch bei weitem nicht so streng wie jene für die großen Lebensmittelerzeuger und können von den Bauern ohne allzu großen Aufwand erfüllt werden", so Berger. Gleichzeitig sei durch dese Standards auch die Sicherheit für den Konsumenten gewährleistet.
Klar geregelt wird in der neuen Verordnung auch die Vermarktung von Kräutern. "Die Kräuteranbauer mussten bisher in einem relativ unsicheren Raum agieren. Durch die Regelungen in der neuen Verordnung haben nun auch sie festen Boden unter den Füßen", betont Landesrat Berger. Je nach Verwendungszweck wird in der Verordnung zwischen Kosmetik-, Duft-, Gewürz-, Heil-, Nahrungs- und Färbepflanzen unterschieden. Wer Heilpflanzen anbauen möchte, muss im Besitz eines Kräuterfachmann-Diploms sein oder einen Befähigungsnachweis für die Verarbeitung und Vermarktung von Heilpflanzen vorweisen.
bch