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Beiträge für Miete und Wohnnebenkosten: Änderungen beschlossen

Im Jahr 2013 wurden das so genannte Wohngeld des Landeswohnbauinstituts (WoBi) und das von den Sozialsprengeln ausbezahlte Mietgeld zum Mietbeitrag zusammengelegt. In der Übergangszeit der Neuregelung hat sich die Notwendigkeit einiger Anpassungen gezeigt, die am heutigen Dienstag (22. September) von der Landesregierung beschlossen wurden.

Nach einigen ersten Anpassungen des neuen Mietbeitrages Mitte 2014 in Bezug auf die Beiträge für Alleinerziehende und in Bezug auf die Einführung des erhöhten Beitrages für Wohnnebenkosten für Mindestrentner hat die Südtiroler Landesregierung bei ihrer heutigen Sitzung einige weitere Anpassungen beschlossen.

"Im Großen und Ganzen hat sich die Neuregelung des Mietbeitrages als ausgewogen erwiesen und ermöglicht eine bessere Treffsicherheit bei der Leistungsvergabe", so Soziallandesrätin Martha Stocker: Sie hatte die heute beschlossenen Änderungen im Vorfeld mit den Gewerkschaften diskutiert. Durch die Neuregelung sei es zudem gelungen, die Gesamtsumme der Beitragsleistungen relativ konstant zu halten.

In verschiedenen Fällen von Beitragsempfängern mit einem etwas höheren Einkommen  - immer im Rahmen der Einkommensgrenzen des Mietbeitrages - wurde in der Übergangzeit eine geringere Leistung im Vergleich zum vorherigen Wohngeld festgestellt. Dabei handelt es sich um Menschen, die heute etwa zwischen 25 und 150 Euro im Monat an Mietbeitrag erhalten. Um diese Differenz zum früheren Wohngeld teilweise auszugleichen, erhalten die Betroffenen zukünftig eine Erhöhung ihres Beitrages für Miete und Wohnnebenkosten. Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel für diese stärkere Unterstützung der Bürger machen etwa 2,5 Millionen Euro pro Jahr aus. 

Wer hingegen eine zugewiesene Wohnung des Wohnbauinstitutes ablehnt, soll laut dem heutigen Beschluss der Landesregierung für fünf Jahre kein Anrecht auf einen Mietbeitrag haben. Diese Regelung geht in die gleiche Richtung des bereits in den vergangenen Jahren für diese Fälle beschlossenen Ausschlusses von weiteren Zuweisungen einer Wohnung vonseiten des Wohnbauinstitutes.

Mit dem Jahr 2016 wird die dreijährige Übergangsphase der Zuständigkeit des so genannten Mietbeitrages vom Wohnbauinstitut auf die Sozialsprengel abgeschlossen sein. Es wird dann endgültig nur mehr eine einzige Leistung zur Unterstützung bei der Bezahlung einer Miete geben.

 

jw

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