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Nachtragshaushalt heute im Amtsblatt, morgen in Kraft

Der Nachtragshaushalt des Landes 2015 samt entsprechendem Finanzgesetz sowie die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Jahr 2014 wurden heute (29. September) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Ab morgen, Mittwoch, 30. September, sind die drei Gesetze rechtskräftig.

Als Landesgesetz Nr. 10 war die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2014 nach Genehmigung durch den Landtag am 24. September vom Landeshauptmann ausgefertigt worden. Heute wurde der Gesetzestext im Amtsblatt Nr. 39, Beiblatt Nr. 1, veröffentlicht.  

Auch der Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2015 und für den Dreijahreszeitraum von 2015 bis 2017 ist als Landesgesetz Nr. 12 im heutigen Amtsblatt zu finden. Dasselbe gilt für das Finanzgesetz, das Landesgesetz Nr. 11, das die Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2015 und für den Dreijahreszeitraum 2015-2017 enthält. Im Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt finden sich unter anderem die Regelung der Gemeindeimmobiliensteuer, Bestimmungen zu den Schutzhütten und zum Landespersonal.

Die drei Gesetze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also morgen, Mittwoch, 30. September, in Kraft.

jw

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