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20 Jahre Jugendförderungsgesetz - Freiräume schaffen für Kinder und Jugendliche

LPA - Vor 20 Jahren - am 1. Juni 1983 - wurde im Südtiroler Landtag das vom damaligen Jugendreferenten Herbert Denicoló gemeinsam mit den Jugendorganisationen entwickelte Landesgesetz "Förderung der Jugendarbeit in Südtirol“ verabschiedet, das die Grundlage für die konsequente Entwicklung der Jugendarbeit in unserem Land.

Die Jugendarbeit in Südtirol bildet heute dank der Förderung durch das Land und durch die Gemeinden ein engmaschiges kommunikatives Netz vielfältiger Kinder- und Jugendgruppen, Jugendorganisationen, Jugenddienste, Jugendtreffs und Jugendzentren und Fachstellen. Diese Strukturen bieten einen einmaligen Rahmen für ein Engagement junger Menschen in ihren eigenen Organisationen, von der Freizeitgestaltung über Bildung und Kultur, von internationalen Kontakten bis hin zu politischem Engagement und Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Dies wird offensichtlich wieder von immer mehr jungen Menschen als auch Chance erkannt und genutzt. Das in unserem Lande traditionelle Verständnis von Subsidiarität hat dazu beigetragen, dass sich ein buntes und vielfältiges Netzwerk von Jugendorganisationen (Jungschar, SKJ, Bauernjugend, AVS-Jugend, VKE, Kolpingjugend, Pfadfinder, Animativa, WK-Jugend, Jungschützen) mit ihren zahllosen Ortsgruppen, mit Tausenden von ehrenamtlichen GruppenleiterInnen bzw. FunktionärInnen, von Jugenddiensten, zu deren wichtigsten Aufgaben die Unterstützung und helfende Begleitung der Verbandsjugendarbeit auf Bezirks- und Ortsebene gehören und von Jugendzentren und Jugendtreffs herausgebildet hat.

Die drei Bereiche (verbandliche Jugendarbeit, Jugenddienste und offene Jugendarbeit) arbeiten zudem jeweils in Arbeitsgemeinschaften bzw. in Dachorganisationen zusammen: im SÜDTIROLER JUGENDRING kooperieren die Jugendorganisationen (Jugendpolitik, Jugendberatung, Jugendleiterausbildung), in der AGJD (Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste Südtirols) die Jugenddienste (www.joungnet.it) und im „n.e.t.z.“ (Dachverband der Jugendzentren und Jugendtreffs) die offene Jugendarbeit.

Die Zusammenarbeit ergibt sich auch in jugendpolitischen Fragen, zum Beispiel aktuell zu den auch für LR Hosp wichtigen Anliegen Kinder- und Jugendschutz, Partizipation und Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Zu den wesentlichen Trägerstrukturen der Jugendarbeit in Südtirol gehört auch das Jugendhaus Kassianeum in Brixen. Es hat seine zentrale Position im Bereich der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit weiter ausgebaut. Es stellt heute einen nicht mehr wegzudenkenden Baustein im Förderungskonzept für die Jugendarbeit in Südtirol dar.

In das Netzwerk der Jugendarbeit eingebunden sind zudem verschiedene Fachstellen bzw. Beratungseinrichtungen: das Jugendtelefon YOUNG + DIRECT, das mit großem Engagement des Südtiroler Jugendrings aufgebaut wurde und dessen kompetente MitarbeiterInnen es mit viel Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Nöte von Jugendlichen zu einer nicht mehr wegzudenkenden Einrichtung für Jugendliche gemacht hasebn, die Fachstelle für Suchtprävention (Forum Prävention), die in Bozen eine Servicestelle und eine Fachbibliothek führt und allen Trägern von Jugendarbeit Kooperation, Beratung und Unterstützung in der Durchführung von Projekten und Maßnahmen anbietet und das Theaterpädagogische Zentrum in Brixen, das Wege aufzeigen will, wie man mit Kindern und Jugendlichen Theater machen kann, das sowohl in pädagogischer als auch in künstlerischer Hinsicht hohen Qualitätsansprüchen entspricht.

Nicht zuletzt konnten auch mit den Jugendherbergen in Brixen im Jugendhaus Kassianeum) und in Toblach (im Komplex des ehemaligen Grand Hotels) wichtige Infrastrukturen der Jugendarbeit aufgebaut werden, die sich zunehmender Beliebtheit bei jungen Menschen aus allen Kontinenten erfreuen. Die Jugendherberge in Meran wird im Herbst 2003 in Betrieb gehen. Mit dem Neubau der Jugendherberge Bozen wurde begonnen (Eröffnung Dezember 2004). In das Netz der Jugendherbergen in unserem Land miteinbezogen werden muss auch das Jugendhaus Noldin in Salurn. Das Angebot der Jugendherbergen in Südtirol für die Jugendarbeit wird zudem ergänzt durch eine Vielfalt an Selbstversorgerhäusern und Zeltplätzen (Landro, Stieralm, Nobls, San Lugano, Zanser-Alm, Würzjoch, Lettnalm/Schlern, Tomberg, Fennberg, Aldein usw.).

Aufbauend auf die wesentlichen Grundsätze der Jugendarbeit (Pluralität, Vielfalt der Angebote, Subsidiarität, Ehrenamtlichkeit usw.) sowie auf das im LG 13/83 festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip und im Sinne des Programms zur Förderung der Jugendarbeit für die deutsche und ladinische Sprachgruppe, das von LR Hosp 1998 als ein richtungweisendes Instrument der Jugendförderung eingeführt wurde, konnte in enger Zusammenarbeit mit den JugendassessorInnen in den Gemeinden die laufende Verstärkung und Verbesserung der Angebote der Jugendarbeit gefördert werden.

Für den Bau bzw. Einrichtung von Infrastrukturen der Jugendarbeit (Jugendräume der Jugendgruppen der Jugendorganisationen, Jugendtreffs und Jugendzentren, Hüttenlager und Zeltplätze usw.) werden jährlich weit über eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Das hat dazu geführt, dass heute unserer Land über eine gute Infrastruktur verfügt. Neue Jugendzentren sind derzeit in Kaltern, Neumarkt, St. Ulrich, Latsch und Mals in Planung bzw. im Bau. Mit diesen Projekten ist das Investitionsprogramm weitgehend abgeschlossen.

Die Anstellung von hauptberuflichen pädagogischen Fachkräften in den Jugendorganisationen, Jugenddiensten und Jugendzentren (derzeit knapp über 100), die laufenden Ausgaben (Betriebsaufwendungen) und die Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungsangeboten für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit machen heute den Löwenanteil bei der Förderung von Programmen und Aktivitäten aus. Diese Basisförderung, ca. 3.800.000,00 Euro jährlich, sichert zusammen mit den mittlerweile erheblichen Mitteln der Gemeinden die grundlegende Tätigkeit der Jugendarbeit. Ein zusätzlicher Fond 220.000,00 Euro wurde errichtet, um Projekte zu fördern, die in erster Linie dazu beitragen sollen, dass neue Inhalte, Methoden und Konzepte Eingang in die Praxis der Jugendarbeit finden können.

Tätigkeitsschwerpunkt des Amtes für Jugendarbeit als Drehscheibe der Jugendförderung ist die Beratungs- und Informationsarbeit für Gemeinden und Jugendgruppen mit dem Ziel, die Jugendarbeit qualitativ und quantitativ auszubauen. Getragen war diese Tätigkeit des Amtes von dem Gedanken der Förderungspartnerschaft zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in unserem Lande.
Im Herbst 2003 läuft heuer auch die erste Fünfjahresperiode des Jugendförderungsprogramms aus. Eine genaue Evaluierung Ende 2003 wird den Grad der Umsetzung feststellen. Doch bereits jetzt lässt sich sagen, dass die Ziele des Programms weitgehend erreichen werden konnten, meint Ressortdirektor Armin Gatterer.

Das stimmt LR Hosp zuversichtlich, dass eine umfassende Fortschreibung des Jugendförderungsprogramms mit allen Trägern der Jugendarbeit koordiniert werden kann. Dabei gilt es in erster Linie dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendarbeit als ein wesentlicher und eigenständiger Teil der gesamten Erziehungs-, Kultur- und Bildungspolitik weiter ausgebaut, abgesichert und gestärkt werden kann.

Denn es lohnt sich für Politik und Gesellschaft – zu der Überzeugung ist LR Hosp in seinen 10 Jahren Jugendförderung gekommen - die Jugendstrukturen so zu stärken und auszubauen, dass die Möglichkeiten für eigenverantwortliches Tun und Handeln junger Menschen in den genannten Arbeitsfeldern auch in Zukunft gewährleistet sind.

LR Hosp dankt deshalb auch allen ehrenamtlichen und hauptberuflichen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit für ihr Engagement in den letzten zwanzig Jahren. Denn letztlich sind sie es, die den Erfolg der Jugendarbeit ausmachen. Neben dem räumlichen Angebot sind es die ehrenamtlichen JugendleiterInnen, die VerantwortungsträgerInnen in den Vereinen und die Hauptamtlichen in den Strukturen, die die Jugendarbeit ausmachen bzw. tragen.

Die Landesjugendbeiräte aller drei Sprachgruppen haben beschlossen, dass das 20jährige Bestehen des „Jugendförderungsgesetzes“ nicht sang- und klanglos vorübergehen soll. Mit einer Reihe von Veranstaltungen im Herbst soll auf die Vielfalt der Jugendarbeit, ihr Engagement für die Interessen und Anliegen der Jugendlichen sowie auf die gesellschaftliche Bedeutung ehrenamtlichen Einsatzen hingewiesen werden.

bch

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