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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 03. Juni 2003

LPA - Hauptsächlich um ordentliche Verwaltung ging es heute bei einer zweistündigen Sitzung der Landesregierung. Verabschiedet wurden Änderungen zu zwei Gesetzentwürfen der Landesregierung, die im Landtag zur Behandlung aufliegen: zur Pflegeversicherung und zum Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt 2003.

Ehrenamt

Auch in Südtirol soll eine Reihe von Vereinen, die in verschiedenen Bereichen großteils ehrenamtlich tätig ist, in den Genuss der auf gesamtstaatlicher Ebene vorgesehenen Steuerbegünstigungen kommen. Um das zu ermöglichen, will die Landesregierung den Finanzgesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2003 abändern. In den Ende Mai verabschiedet und an den Landtag weitergeleiteten Gesetzentwurf sollen Ergänzungen zum Landesgesetz über das Ehrenamt eingefügt werden. Diese tragen den Vorgaben des staatlichen Rahmengesetzes vom Dezember 2000 Rechnung. Bei diesen Vereinen, die nun gleich den ehrenamtlichen Organisationen in ein Verzeichnis eingetragen werden, handelt es sich um Vereine "zur Förderung des Gemeinwohles" (di promozione sociale). Im Unterschied zum Ehrenamt ist die Tätigkeit dieser Vereine nicht nur auf Dritte ausgerichtet sondern vor allem auf die eigenen Mitglieder. Ein weiterer Unterschied ist jener, dass diese Vereine ihre Mitarbeiter - falls erforderlich - auch bezahlen können. Die Sektoren, in denen diese Vereine tätig sind, reichen vom Sport und Kultur über Chancengleichheit und Entwicklungszusammenarbeit bis hin zum Verbraucherschutz. Einzelheiten sollen in der Folge durch eine Durchführungsverordnung geregelt beziehungsweise geklärt werden.

Pflegeversicherung

Sobald eine Person zum Pflegefall wird, muss sie die Beiträge für die Pflegeversicherung nicht mehr bezahlten. Darauf hat sich heute die Landesregierung geeinigt. Ihre Entscheidung wird in einer Änderung des Pflegeversicherungs-Gesetzentwurfes ihren Niederschlag finden, den die Landesregierung im Mai genehmigt und an den Landtag weitergereicht hatte. "Auch das Trentino hat sich für diese Lösung entschieden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Flugrettung

Der Landesflugrettungsdienst wird vorerst bis Jahresende von der Arbeitsgemeinschaft für die Führung des Flugrettungsdienstes geleitet. Eine sechsmonatige Verlängerung des Auftrages hat die Landesregierung beschlossen. Um sechs Monate verlängert wurde heute auch das Abkommen mit der Vereinigung Aiut Alpin Dolomites, das einen zusätzlichen, saisonsgebundenen Flugrettungsdienst besorgt. Zu Jahresende sollen dann sowohl der Flugrettungsdienst mit den Hubschrauberstandorten Bozen und Brixen als auch der Saisonsauftrag für einen Fünfjahreszeitraum, also bis 31. 12. 2008, neu ausgeschrieben werden. Dies hatte die Landesregierung bereits am 05. Mai grundsätzlich beschlossen, als sie die Arbeitsgemeinschaft mit der Ausarbeitung der Ausschreibung beauftragte.


Tagung zum Jahr der Menschen mit Behinderung


Das "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" wird auf lokaler Ebene Ende September einen Höhepunkt erfahren. Am 25. und 26. September 2003 wird die Landesverwaltung in Zusammenarbeit mit allen in diesem Bereich tätigen Einrichtungen und Verbänden eine große Tagung veranstalten, zu der Referenten aus dem In- und Ausland, nach Bozen kommen werden.

jw

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