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Neues Mediengesetz morgen im Amtsblatt

Das neue Mediengesetz des Landes wird am morgigen Dienstag, 6. Oktober, im Amtsblatt der Region veröffentlicht. In Kraft tritt das Landesgesetz Nr. 13 vom 29. September 2015 dann 15 Tage nach seiner Veröffentlichung.

Als Landesgesetz Nr. 13 vom 29. September 2015 ändert das neue Mediengesetz die bisher geltenden "Bestimmungen zum Kommunika­tions­wesen und zur Rundfunkförderung" (LG Nr. 6 vom 18. März 2002). Es soll Medienpluralismus, sprachliche und kulturelle Vielfalt sowie ein unabhängiges, ausgewogenes und flächendeckendes Informationsangebot garantieren, so Landeshauptmann Arno Kompatscher, der den Gesetzestext eingebracht hat.

Nach der Genehmigung durch den Landtag am 22. September und der Ausfertigung durch den Landeshauptmann wird das Gesetz morgen, Dienstag, 6. Oktober 2015 im Amtsblatt Nr. 40 veröffentlicht und tritt 15 Tage danach in Kraft.

Das Gesetz soll nach den Worten von Landeshauptmann Arno Kompatscher den Rahmen schaffen. Die einzelnen Sachbereiche und die Förderrichtlinien werden nun mit Durchführungsverordnung im Detail geregelt. Diese Durchführungsbestimmungen zum Gesetz sollen noch im Oktober genehmigt werden, so dass die Medien in Kürze um Förderung für das heurige Jahr ansuchen können.

jw

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