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Zweisprachigkeit: Land ficht Polizei-Stellenwettbewerbe an

Die Landesregierung verteidigt den gleichberechtigten Gebrauch der Landessprachen im öffentlichen Dienst. Wegen Verletzung der im Autonomiestatut verankerten Zweisprachigkeitsbestimmungen geht sie gegen zwei Stellenwettbewerbe für Polizeikräfte vor. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschloss sie heute (6. Oktober) deren Anfechtung.

Südtirols Bürger haben - so steht es in den Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut - das Recht, im Umgang mit den öffentlichen Verwaltungen und in den Gerichtsverfahren die deutsche und auch die ladinische Sprache zu verwenden. Dies gilt sowohl für Gemeinde- und Landesverwaltungen, aber auch für staatlichen Behörden in Südtirol. Wenn also beispielsweise das Innenministerium einen Stellenwettbewerb für Polizisten ausschreibt, die in Südtirol eingesetzt werden, so ist für diese der Zweisprachigkeitsnachweis vorgesehen. Dieser sollte im Einklang mit dem geforderten Ausbildungsnachweis stehen.

Das Innenministerium hat im vergangenen Jahr einen Stellenwettbewerb von über 7500 Polizeistellen ausgeschrieben. Für Südtirol und das Trentino wurden eigene Stellen reserviert. Nun wurde die Rangordnung des Stellenwettbewerbs veröffentlicht. Dabei scheinen drei Bewerber mit Zweisprachigkeitsnachweis D auf, während die ausgeschriebenen Stellen mindestens einen Mittelschulabschluss voraussetzen, was einen Zweisprachigkeitsnachweis C erfordern würde. "Aus rechtlicher Sicht ist das eine klare Verletzung des Autonomiestatuts", betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute, "daher haben wir beschlossen, diese Rangordnung vor der zuständigen Gerichtsbehörde anzufechten."

Ebenso anfechten will die Landesregierung eine neue Wettbewerbsausschreibung, über die das Innenministerium weitere 1050 Polizeianwärter rekrutieren möchte. "Die Ausschreibung sieht vor, dass für Südtirol eine einzige Stelle einem zweisprachigen Kandidaten vorbehalten wird", erklärte der Landeshauptmann im Anschluss an die Regierungssitzung, daher wollen wir den Südtirol betreffenden Teil der Ausschreibung anfechten und seine Aussetzung erreichen. "Die Autonomiebestimmungen geben die Zweisprachigkeitspflicht auch für die staatlichen Polizei- und Sicherheitsdienste vor. Dies ist vor allem im Sinne der Bürger, die sich in manchmal delikaten Situationen ihrer Muttersprache bedienen können. Die Regelung gereicht aber auch den Sicherheitskräften selbst zum Vorteil", so Landeshauptmann Kompatscher.

jw

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