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Flughafengesetzentwurf genehmigt

Die Landesregierung hat heute Vormittag (20. Oktober) den Gesetzentwurf „Bestimmungen zum Flughafen Bozen" genehmigt. Der sechs Artikel umfassende Entwurf wurde dann am Nachmittag - gemeinsam mit dem Entwicklungskonzept und dem Businessplan - bei einer Anhörung im Landtag von Landeshauptmann Arno Kompatscher öffentlich vorgestellt.

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zum Flughafen Bozen genehmigt - Foto: LPA

"Der Gesetzentwurf zum Flughafen, den die Landesregierung heute vorlegt und über den die Bevölkerung im kommenden Jahr abstimmen wird, soll den Rahmen schaffen, der die Entwicklung des Flughafens Bozen zu einem effizienten Regionalflughafen im Interesse der Allgemeinheit ermöglicht", so legte Landeshauptmann Kompatscher das Ziel der Gesetzesvorlage dar, und ergänzte: "Im Gesetzestext werden die Leistungen eindeutig definiert und klare Grenzen gezogen."

Der Gesetztext verpflichtet die Landesregierung auch dazu, die öffentliche Finanzierung des Flughafens einzustellen, falls die Vorgaben des Entwicklungskonzepts nicht erfüllt werden. Zielvorgabe ist eine jährliche Mindestanzahl an Fluggästen von 170.000. Die finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten durch das Land wird mit maximal 2,5 Millionen Euro pro Jahr bis 2022 beziffert, in der Folge dürfen es höchstens eineinhalb Millionen Euro sein.

Nach der heutigen Vorstellung und Diskussion im Südtiroler Landtag wird Landeshauptmann Arno Kompatscher gemeinsam mit ABD-Präsident Otmar Michaeler am morgigen Mittwoch um 13 Uhr am Flughafen Bozen den Medien zum Thema Flughafen und Volksbefragung Rede und Antwort stehen und auf anstehende Fragen im Detail eingehen.

Anlagen:
Gesetzentwurf
Entwicklungskonzept und Businessplan
Investitionsplan
Mögliche Flugplanentwicklung

jw

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