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Landesregierung will Zweisprachigkeit des Notarwesens sichern

Zweisprachigkeit und Zweisprachigkeitspflicht waren Thema der heutigen (3. November) Regierungssitzung. Es ging darum, den Gebrauch der deutschen Sprache im Notariatswesen zu garantieren. Zu diesem Zweck hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Änderung der diesbezüglichen Durchführungsbestimmung vorgeschlagen. Die Landesregierung hat dem Vorschlag zugestimmt.

Das Autonomiestatut garantiert den Gebrauch der deutschen Sprache im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung und in den Gerichtsverfahren. Dies gilt auch für Notariatsakte, wie im Artikel 31 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, festgeschrieben. Nun hat der Staat ein Gesetz erlassen, das es Notaren ermöglicht, zur Ausübung ihrer Aufgabe im gesamten Gebiet des Obergerichtssprengels tätig zu sein und eventuell ein zweites Büro einzurichten.

Die Landesregierung sieht durch diese Regelung die Zweisprachigkeit in Südtirols Notariatswesen gefährdet. Um die Zweisprachigkeit der Notare und damit auch der Notariatsakte zu verteidigen, soll der Artikel 31 der Durchführungsbestimmung über den Sprachgebrauch geändert werden. „Der Gebrauch der deutschen Sprache in diesem Bereich muss sichergestellt sein", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, „daher wollen wir für die in Südtirol tätigen Notare die Kenntnis beider Sprachen bindend vorsehen."  Er hat daher eine Abänderung der Durchführungsbestimmung ausgearbeitet. Die Landesregierung hat heute ihre Zustimmung erteilt. Nun wird der Änderungsvorschlag an die Sechserkommission weitergeleitet, die das Rechtsgebungsverfahren weiterführt. Die endgültige Entscheidung trifft dann die Regierung in Rom.

jw

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