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Betriebstierärzte: Nun kann gewählt werden

Mit Beginn des kommenden Jahres wird ein epidemiologisches tierärztliches Überwachungsnetz umgesetzt, Hauptfigur dieses neuen Systems ist der Betriebstierarzt. Dies hat die Landesregierung am 15. September auf Vorschlag von Landesrat Schuler beschlossen. Ab kommender Woche kann jeder Nutztierhalter seinen Betriebstierarzt erstmals frei wählen.

"Der Betriebstierarzt", legt Landesrat Arnold Schuler dar, "ist ein Tierarzt, der für diese Tätigkeit eine spezielle Ausbildung absolvieren muss und sich dem Bauern dann zur Wahl stellen kann". Damit garantiert der dem Bauern den Bereitschaftsdienst 24 Stunden an jedem der 365 Tage im Jahr. Zudem ist er für die Prophylaxetätigkeit in diesem Betrieb zuständig und steht dem Landwirt auch bei Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes wie auch der Führung des Behandlungsregisters zur Verfügung.

Der Präsident des Vereins der Großtierpraktiker Michael Pirpamer hat diese Neuregelung von Beginn an unterstützt: "Nachdem klar war, dass das alte Konventionssystem in Südtirol mit gegenwärtig 43 Sprengeln nicht mehr haltbar war und abgeschafft wird, habe ich mich für jene Tierärzte eingesetzt, die zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit ab Jänner auch als Betriebstierärzte tätig sein wollen". Bereits vor Jahren, erklärt Pirpamer, habe die EU die Weichen für diese Neuerung gestellt. "Auch Italien hat sich zu diesem Schritt entschieden, und Südtirol setzt dies nun in die Praxis um", unterstreicht Tierarzt Pirpamer. Für den Bauern ändere sich wenig: "Er wird wohl den Tierarzt, mit dem er bisher zufrieden war, wählen; er muss nicht wählen, verliert damit aber die Garantie des Bereitschaftsdienstes. Diese Neuregelung kostet den Nutztierhalter auch nicht mehr."

65 von den rund 70 Großtierpraktikern haben den Kurs zum Betriebstierarzt erfolgreich abgeschlossen und stellen sich nun der Wahl. Er hoffe nun auf eine rege Beteiligung an der Wahl der Betriebstierärzte, schließt Vorsitzender Pirpamer und unterstreicht, dass er davon ausgehe, dass sich an der wie bisher sehr guten Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Landwirten nichts ändern wird.

Jeder Nutztierhalter kann im Zeitraum vom Montag, dem 9. November, bis zum Freitag, dem 11. Dezember, erstmals seinen Betriebstierarzt frei wählen. Das für die Wahl auszufüllende Formular ist erhältlich beim Amtstierarzt und gebietszuständigen Büro des betrieblichen tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebes, bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft und den Forstinspektoraten des Landes. Das Formular kann der Tierhalter bei seinem Amtstierarzt oder beim gebietszuständigen Büro des betrieblichen tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebes abgeben. Es findet sich auch unter http://www.buergernetz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?bnsvf_svid=1031364

mac

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