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Gesundheitspersonal: Gesuche um Studienbeihilfe bis 21. Dezember einreichen

Für die ständige Weiterbildung der Mitarbeiter in den Gesundheitsberufen sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich gewährt das Land für das Schuljahr 2015/2016 Studienbeihilfen. Dies teilt das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals mit. Interessierte sollten ihre Gesuche um Studienbeihilfe innerhalb 21. Dezember 2015 einreichen.

In den Genuss einer Studienbeihilfe können Studenten gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2014 weniger als 32.000 Euro betrug. Die Höhe der Studienbeihilfe ist nach dem Einkommen der Familie gestaffelt.

Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Ressort für Gesundheitswesen, Kanonikus-Gamper-Straße 1, III. Stock, Zimmer 380, Bozen, erhältlich.

Für die Kurse, die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember beginnen oder begonnen haben, gilt der 21. Dezember 2015 als Einreichtermin für die Gesuche um Studienbeihilfe. Für alle Kurse, die vom 1. Jänner 2016 bis zum 31. Juli 2016 starten, müssen die Gesuche bis zum 31. Mai 2016 im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals einlangen.

Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung der Studienbeihilfe sind auch im Internet zu finden, und zwar unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/beihilfen-gesundheitspersonal.asp.

Telefonische Auskünfte gibt es im Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals bei Claudia Paulato unter der Rufnummer 0471 418152/40 oder unter der E-Mail Adresse: claudia.paulato@provinz.bz.it.

 

SAN

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