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Wohl der Patienten im Blick: LRin Stocker trifft Volksanwältin Morandell

Die gemischte Schlichtungskommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes, die Möglichkeit eines Patientenentschädigungsfonds nach dem Tiroler Modell und ein Leitfaden zum Umgang mit Diagnose- und Behandlungsfehlern waren Thema eines Treffens zwischen Gesundheitslandesrätin Martha Stocker und der Volksanwältin Gabriele Morandell.

Landesrätin Martha Stocker und Volksanwältin Gabriele Moranell haben sich zu einem Austausch getroffen.
Die gesundheitliche Versorgung in Südtirol stand im Mittelpunkt eines Austauschtreffens zwischen Landesrätin Stocker und Volksanwältin Morandell. In der Diskussion mit dem Sekretär der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen und Mitarbeiter in der Landesabteilung Gesundheitswesen Christian Leuprecht, dem Direktor der Abteilung Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen im Südtiroler Sanitätsbetrieb Lukas Raffl und der Mitarbeiterin der Volksanwältin Tiziana De Villa stand der Schutz der Patienten bei möglichen Diagnose- und Behandlungsfehlern im Mittelpunkt. "Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren: Es ist jedoch wichtig, Streitfälle zwischen Patienten und Ärzten zum Wohle aller Beteiligten möglichst außergerichtlich aufzuklären und zu regeln", unterstrich Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.

Im Laufe des Treffens wurde unter anderem die Tätigkeit der Gemischten Schlichtungskommission des Sanitätsbetriebes angesprochen: Diese ist für allgemeine Beschwerden der Patienten sowie für Vorschläge zur Verbesserung des Landesgesundheitsdienstes zuständig. Für Arzthaftungsfälle hingegen zeichnet die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen des Landes verantwortlich. Damit Patienten wissen, welche Möglichkeiten sie bei einem vermuteten Diagnose- oder  Behandlungsfehler haben, soll laut einem Vorschlag der Volksanwältin ein Leitfaden erarbeitet werden. Dieser soll die verschiedenen möglichen Anlaufstellen für eine außergerichtliche Lösung der Fälle etwa beim Südtiroler Sanitätsbetrieb, bei der Volksanwaltschaft, bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen sowie die Pflichtmediation aufzeigen. Zur Diskussion wurde bei der Aussprache zudem die Einrichtung eines bei der Landesregierung angesiedelten Patientenentschädigungsfonds nach dem Tiroler Modell gestellt.

mp

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