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Fischerprüfung: Anmeldungen innerhalb 8. Jänner

Die nächste Fischerprüfung wird zwischen dem 9. und 12. Februar im Raiffeisensaal von Terlan abgenommen. Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die spätestens am 9. Februar 2016 das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Jeder (in Südtirol ansässige) Angler muss die Fischerprüfung ablegen, um einen Fischereischein zu erhalten.

Die Prüfung besteht wie bisher aus einem schriftlichen Teil in Quizform und, falls bei diesem die festgelegte Punktezahl erreicht wird, aus einem anschließenden mündlichen Teil. Prüfungsgegenstände bilden Fischkunde, Fischereigesetz, Gerätekunde, allgemeine Verhaltensnormen beim Fischen sowie Grundkenntnisse über Naturschutz.

Gesuche um Zulassung zur Prüfung können - sofern dies noch nicht geschehen ist - bis Freitag, dem 8. Jänner 2016, beim Amt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen eingereicht werden. Die Anträge sind dabei mit einer Stempelmarke von 16 Euro zu versehen.

Gesuchsmuster finden sich unter www.provinz.bz.it/forst/

Der genaue Prüfungstermin mit Tag und Uhrzeit wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich bekannt gegeben. Die genauen Prüfungstermine der einzelnen Kandidaten werden Ende Jänner auf der Hompage www.provinz.bz.it/forst veröffentlicht.

Weitere Auskünfte können im Landesamt für Jagd und Fischerei unter der Telefonnummer 0471 415171 oder 0471 415172 eingeholt werden.

mac

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