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Motorisierung: Höhere Sekretariatsgebühren

Für die Zulassung von Fahrzeugen, für Führerscheine und Transportunternehmen gelten ab dem heutigen, 11. Dezember, gemäß ministerieller Verordnung, neue Sekretariatsgebühren. Dies teilt das Mobilitätsressort mit.

Konkret geht es um die Tarife, die für die Zulassung von Fahrzeugen, für Führerscheine und Transportunternehmen anfallen und die Sekretariatsgebühren von bisher neun Euro bzw. 15 Euro enthalten. Diese werden, wie es die entsprechende ministerielle Verordnung vorsieht, um 1,20 Euro angehoben.

SAN

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