News / Archiv

News

Offene Verwaltung: LRin Deeg trifft Patronate

Im Rahmen eines Treffens mit Vertretern der Patronate hat Landesrätin Waltraud Deeg kürzlich den neuen Gesetzesentwurf zur offenen Verwaltung vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine umfassende Überarbeitung der bestehenden gesetzlichen Regelung mit dem Ziel, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen sowie Bürgernähe und Transparenz zu gewährleisten.

LRin Deeg stellte den Vertretern der Patronate die Eckpfeiler des neuen Gesetzesentwurfes vor./Foto LPA kl

Das neue Gesetz der offenen Verwaltung ist derzeit noch ein Entwurf und wurde vor kurzem erstmals der Landesregierung vorgestellt. "Nun gilt es, den Vorschlag möglichst breit zu diskutieren, damit wir weitere Anregungen einarbeiten können. Schließlich soll das neue Gesetz langfristig die hohe Qualität der Verwaltungsverfahren gewährleisten", erklärte Deeg kürzlich bei einem Informationstreffen mit Vertretern der Patronate.

Der Gesetzesentwurf sieht eine umfassende Anpassung des bestehenden Landesgesetztes Nr. 17 aus dem Jahr 1993 über die "Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen" an die Vorgaben des Staates und der Europäischen Union vor. Zahlreiche Neuerungen sind in dem Gesetzestext enthalten, welche die Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen  sowie Transparenz, Unparteilichkeit und Nachvollziehbarkeit garantieren  sollen. Wichtiges Hilfsmittel dabei sind die digitalen Technologien.

"Unser Ziel ist es, die Stufen einzuebnen, die die Verwaltung von den Bürgerinnen und Bürgern trennen. Beide müssen sich auf der gleichen Ebene gegenüberstehen und im Bewusstsein der Verantwortung und im gegenseitigen Vertrauen handeln", betonte Deeg. Die Vertreter der Patronate begrüßten vor allem den Vorschlag, einen einzigen Verantwortlichen für Verfahren zu ernennen, an denen mehrere Abteilungen beteiligt sind. Dieser soll als zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten fungieren. Befürwortet wurde auch die Tatsache, dass die Verwaltung in Zukunft vermehrt digital kommunizieren wird, zugleich aber Alternativen wie die klassische Postzustellung erhalten bleiben sollen. "Dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, die mit den digitalen Medien noch weniger vertraut sind", so die Rückmeldung der Patronate.

Des Weiteren sieht das Gesetz die Einführung einer einheitlichen, kurzen Frist für alle Verwaltungsverfahren vor mit wenigen spezifischen Ausnahmen. Auch beim Einholen von Daten und Unterlagen wird die Verwaltung in die Pflicht genommen: Bürger sollen ihre Daten künftig nicht wiederholt vorlegen müssen. Die letzten Vorschläge werden nun eingearbeitet. Der Gesetzesentwurf wird danach der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

rm

Bildergalerie

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap