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Ausbildung der Lehrpersonen an Uni Bozen: Land nimmt neue Kompetenzen wahr

Die Landesregierung hat Bestimmungen zum Berufsbildungskurs für den Erwerb der Lehrbefähigung, zum Lehrgang für den Integrationsunterricht sowie zum Masterstudium der Bildungswissenschaften für den Primarbereich genehmigt. "Erstmals hat das Land seine neuen Zuständigkeiten bei der pädagogisch-didaktischen Ausbildung der Lehrpersonen genutzt", so Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Achammer.

Ausbildung der Lehrpersonen an Uni Bozen: Land nimmt neue Kompetenzen wahr

Auf den ersten Blick nicht sonderlich spektakulär und doch eine kleine Revolution für die Zukunft des Südtiroler Bildungssystems sind zwei der Beschlüsse, die die Landesregierung heute (22. Dezember) genehmigt hat. Beim ersten Beschluss geht es um die Bestimmungen für den einjährigen universitären Berufsbildungskurses zum Erwerb der Lehrbefähigung an den Mittel- und Oberschulen sowie um den ebenfalls einjährigen Spezialisierungslehrgang für Lehrpersonen mit Lehrbefähigung zur Förderung von Schülern mit Behinderungen (Integrationsunterricht). Der zweite Beschluss legt die Modalitäten und Inhalte des Auswahlverfahrens für den Masterstudiengang der Bildungswissenschaften für den Primarbereich fest. All drei Lehrgänge werden an der Freien Universität Bozen angeboten.

"Mit dem im Juli vom Parlament in Rom erlassenen staatlichen Gesetz zur Schulreform 'La buona scuola' haben wir wichtige neue Kompetenzen erhalten", erklärte heute bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Bildungslandesrat Philipp Achammer. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass das Land im Einvernehmen mit der Universität und dem Konservatorium die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung des Lehrpersonals sowie die Modalitäten und Inhalte der entsprechenden Zulassungsprüfungen in Abweichung von den gesamtstaatlichen Bestimmungen selbst regeln kann. "Das Land nimmt mit den nun genehmigten Beschlüssen erstmals die Ausbildung der Lehrkräfte selbst in die Hand", betont der Landesrat, "damit können wir den lokalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen."

Die Landesregierung sei bemüht, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen, so Bildungslandesrat Philipp Achammer: "Bereits seit wenigen Monaten ist das Deutsche Schulamt für die Anerkennung von in Mitgliedsstaaten der EU erworbenen Lehrbefähigungen zum Unterricht an den deutschen oder ladinischen Schulen zuständig. Die von der Landesregierung gutgeheißenen Beschlüsse sind ein weiterer wichtiger Schritt, die neuen Befugnisse des Landes im Bildungsbereich mit Inhalten zu füllen. So legen wir jetzt beispielsweise die Zahl der Studienplätze oder die Zugangsvoraussetzungen und die Abwicklung des Auswahlverfahrens selbst fest."

So wurden heute unter anderem die Modalitäten und Inhalte für das Auswahlverfahren des Masterstudienganges "Bildungswissenschaften für den Primarbereich" festgelegt. Zur Verfügung stehen 150 Ausbildungsplätze für deutschsprachige Bewerber, 80 für italienische und 15 für ladinische. Das Auswahlverfahren wird sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammensetzen, so dass sowohl das theoretische Wissen, als auch die kommunikativen, sozialen und sprachlichen Kompetenzen bewertet werden können.

Grünes Licht gab die Landesregierung auch für den einjährigen Spezialisierungslehrgang zur Befähigung für den Integrationsunterricht sowie den zweijährigen Lehrgang für die so genannte Anlehre, eine besonders praxisorientiertes Bildungsangebot für Jugendliche mit Funktionsdiagnose.

LPA

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