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Befristete Arbeitsverträge: Fixe Anstellung durch Wettbewerb

Für Landesbedienstete, welche bereits seit längerer Zeit eine freie Stellen mit einem befristeten Arbeitsvertrag besetzen und bisher keine Möglichkeit hatten, an Wettbewerbsverfahren teilzunehmen, werden innerhalb 31.12.2018 Wettbewerbe für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ausgeschrieben. Gestern (22.12.) hat die Landesregierung grünes Licht zur Unterzeichnung des Bereichsvertrages gegeben.

Die neue Bestimmung sieht vor, dass innerhalb Dezember 2018 Wettbewerbe für jene freien Stellen ausgeschrieben werden, die bereits seit längerer Zeit durch Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag besetzt sind, welche bisher nicht die Möglichkeit hatten, an einem Wettbewerbsverfahren teilzunehmen. In der Zwischenzeit können die befristeten Arbeitsverträge der betroffenen Beschäftigten auch über das gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Limit von 36 Monaten hinaus verlängert werden. Auf Vorschlag von Personallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung gestern (22.12.)  die Ermächtigung zur Unterzeichnung des entsprechenden Bereichsvertrages gegeben. "Damit verhindern wir, dass Landesbedienstete auf einer freie Stelle mit einem befristeten Vertrag ihr Arbeit verlieren und bieten die Chance, das prekäre Arbeitsverhältnis durch einen bestandenen Wettbewerb innerhalb 2018 in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln", erklärt Landesrätin Deeg. Bereits in Kraft getreten ist diesbezüglich eine eigene Durchführungsverordnung zum Landespersonalgesetz Nr. 6/2015. Das Landespersonalamt weist darauf hin, dass die Begrenzung auf 36 Monate weder für Saisonsangestellte noch für Ersatzpersonal gilt.

rm

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