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Haushalt, Begleitgesetze sowie Gemeindenfinanzordnungsgesetz im Amtsblatt

Pünktlich zum Jahreswechsel werden mehrere Gesetze im Amtsblatt veröffentlicht, die für das Haushalten und Wirtschaften des Landes sowie der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften von Bedeutung sind. Dies sind zum einen das Stabilitätsgesetz, die Bestimmungen dazu sowie der Landeshaushalt 2016, zum anderen die Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften.

Insgesamt vier neue Landesgesetze werden morgen, Dienstag, 29. Dezember, im Amtsblatt der Region Nr. 52 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um das Stabilitätsgesetz 2016 (Landesgesetz Nr. 19), um Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2016 (Landesgesetz Nr. 18) sowie um den Haushaltsvoranschlag des Landes für das Jahr 2016 (Landesgesetz Nr. 20). Alle drei Gesetze waren am 18. Dezember vom Südtiroler Landtag verabschiedet und am 23. Dezember vom Landeshauptmann ausgefertigt worden. Sie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.  

Nach der Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann wird morgen auch das Landesgesetz Nr. 17 vom 22. Dezember 2015 veröffentlicht, nämlich die Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in die Haushaltsführung dieser öffentlichen Körperschaften bringen soll. Das Gesetz ist ab 1. Jänner 2016 rechtswirksam.

jw

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