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Landesarbeitskommission befasst sich mit Arbeitsgenehmigungen
LPA - Ausschließlich mit den Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger hat sich am gestrigen Mittwoch die Landesarbeitskommission unter dem Vorsitz der für das Arbeitswesen zuständigen Landesrätin Luisa Gnecchi befasst. Dabei ging es vor allem um die Zuteilung der am Freitag vergangener Woche von Rom genehmigten Kontingente an die einzelnen Wirtschaftsbereiche.
Nachdem am vergangenen Freitag vom Arbeitsministerium die lang erwarteten zusätzlichen Kontingente für saisonale Arbeitsgenehmigungen für das Gastgewerbe und für die Landwirtschaft sowie 490 Genehmigungen für Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit zugewiesen worden sind, ging es gestern in der Landesarbeitskommission um die Aufteilung dieser Kontingente auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche.Der Direktor der Landesabteilung für Arbeit, Helmuth Sinn, gab dabei einen Überblick über die derzeitige Situation. Demnach sind für das laufende Jahr von den insgesamt 17.500 von der Landesarbeitskommission beantragen Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger (davon 12.600 für die Landwirtschaft und 4.900 für das Gastgewerbe) vom Arbeitsministerium 17.000 Genehmigungen zugesprochen worden. Trotzdem liegen in den Arbeitsämtern des Landes immer noch rund 1.300 Gesuche sowohl für Mitarbeiter im Gastgewerbe als auch für Erntehelfer auf, für welche das erteilte Kontingent nicht ausreicht. In diesem Zusammenhang appellierte Landesrätin Gnecchi an die Wirtschaftsvertreter, verstärkt auch die beim Arbeitsamt gemeldeten Arbeitsuchenden einzustellen. Dazu werde das Arbeitsamt zusammen mit den Vertretern des Gastgewerbes und der Landwirtschaft eine Situationserhebung durchführen.
Die Landesarbeitskommission einigte sich darauf, die am vergangenen Freitag erhaltenen Kontingente zu 750 der Landwirtschaft und zu 550 dem Gastgewerbe zu gewähren. Was die Aufteilung der Arbeitsgenehmigungen für unbefristete Arbeitsverträge betrifft, sind von den insgesamt 1.500 von Südtirol beantragten Genehmigungen vom Arbeitsministerium nur 490 zuerkannt worden. 40 davon sind für Arbeitnehmer aus Albanien und zehn für Arbeitnehmer aus Marokko reserviert, während die übrigen 450 an keine bestimmte Nationalität gebunden sind.
Nach längerer Diskussion einigte sich die Landesarbeitskommission auf folgende Verteilung: 130 Genehmigungen gehen an das Handwerk, 110 an die Industrie, 70 an das Gastgewerbe, 70 an den Handel, 37 an den Haushaltsbereich und 13 an die Landwirtschaft. 20 Genehmigungen (sowie 40 für Arbeitnehmer aus Albanien und Marokko) bleiben für übrige Wirtschaftsbereiche reserviert.
bch
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