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Autobahnkonzession: Einvernehmensprotokoll genehmigt

Die Landesregierung hat heute (12. 1.) den Entwurf des Einvernehmensprotokolls genehmigt, auf dessen Grundlage die Verwaltung der Brennerautobahn einer rein öffentlichen Gesellschaft übertragen werden soll. In eine solche wird derzeit die Brennerautobahn-AG umgewandelt. "Unterzeichnet wird am Donnerstag in Rom, am Freitag findet eine Pressekonferenz in Trient statt", kündigte LH Kompatscher an.

Die Landesregierung hat heute nicht nur dem Text des zwölf Kapitel umfassenden Einvernehmensprotokolls zugestimmt, sie hat auch den Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu ermächtigt, dieses Einvernehmensprotokoll zu unterzeichnen.

Bereits am kommenden Donnerstag (14. Jänner) werden am Sitz des Ministeriums für Transport und Infrastruktur die Landeshauptleute Kompatscher und Rossi gemeinsam mit Minister Graziano Delrio und den weiteren zwölf öffentlichen Gesellschaftern dieses Protokoll besiegeln. Sie werden dabei sowohl als Landeshauptleute als auch als Präsident und Vizepräsident der Region Trentino-Südtirol auftreten, die Mehrheitsaktionär der Brennerautobahn AG ist.

Bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung kam der Landeshauptmann auch auf die Inhalte der Vereinbarung zu sprechen, auf die Auflagen und Pflichten: Demnach wird das Ministerium die Konzession zur Führung der Brennerautobahn einer In-House-Gesellschaft mit rein öffentlicher Beteiligung zuweisen. Die Konzession soll über einen Zeitraum von 30 Jahren, also bis zum Jahre 2045, zugesprochen werden. Die Gesellschaft hat die Konzessionsgebühren zu bezahlen. Die Vereinbarung macht aber die angepeilte Querfinanzierung Autobahn-Eisenbahn möglich. Neben der Bereitstellung der von der bisherigen Brennerautobahn AG für die Finanzierung des Brennerbasistunnels sowie der Zulaufstrecken zurückgelegten 550 Millionen Euro beinhaltet die Vereinbarung ein umfassendes Investitionsprogramm für die Brennerachse.

"Die Vereinbarung räumt auch Spielräume bei der Tarifgestaltung ein", so der Landeshauptmann, "die Tarife dürfen nicht über das Ausmaß der Inflation steigen, wobei für die Bekämpfung der Luft- und Lärmbelastung Ausnahmen gelten könnten."  

Weitere Details wollen die beiden Landeshauptleute am Freitag (15. Jänner)  bei einer Pressekonferenz am Sitz der Region in Trient bekanntgeben.

jw

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