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Sechs Monate Aufschub für die Defibrillatoren-Pflicht im Sport

Das Gesundheitsministerium hat bestätigt, dass am heutigen Montag (18. Jänner 2016) im offiziellen Amtsblatt der Republik das Dekret des Gesundheitsministers veröffentlicht wird, welches die Defibrillatoren-Pflicht im Amateursport um sechs Monate aufschiebt.

Bekanntlich legt das Dekret des Gesundheitsministers vom 24. April 2013 den Ablauf der Frist für die Pflicht für die Amateursportvereine, während der Trainings und Wettkämpfe die Verfügbarkeit eines Defibrillators und die Anwesenheit einer zu dessen Benutzung ermächtigten Person zu gewährleisten, am 19. Jänner 2016 fest. Nun wurde dieser Termin um sechs Monate verschoben.

In Südtirol ist die Ausstattung mit Defibrillatoren nicht an die Sportvereine sondern an die Sportanlagen gekoppelt. Dies wurde bereits im Dezember 2014 von der Landesregierung als Rationalisierungsmaßnahme beschlossen, weil ein Verein oft zeitgleich in verschiedenen Sportanlagen tätig ist und in derselben Anlage mehrere Sportvereine tätig sind. Verantwortlich für die Ausstattung mit einem Defibrillator sind daher in Südtirol die Eigentümer der Sportanlagen, in den überwiegenden Fällen die Gemeinden.

LPA

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