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Staatliche Arbeitsmarktreform: Landesrätin Gnecchi und die zuständigen Regionalassessoren üben Kritik

LPA - Ihre Kritik an der staatlichen Arbeitsmarktreform beziehungsweise dem entsprechenden Gesetzesdekret und den Delegierung in Sachen Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarkt hat Südtirols Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi gemeinsam mit den zuständigen Regionalassessoren im Rahmen der gemeinsamen Konferenz ausgesprochen. Die Reform des italienischen Arbeitsmarktes war gestern und heute (1. und 2. Juli) Schwerpunkt verschiedener Treffen der für Arbeit zuständigen Vertreter der Regionen und autonomen Provinzen in Rom. Beanstandet wurden in erster Linie die zentralistische Ausrichtung der staatlichen Maßnahmen.

Das Gesetzesdekret zur Reform des italienischen Arbeitsmarktes nimmt auf die Zuständigkeiten der italienischen Regionen zu wenig Rücksicht, dieser Ansicht waren die für den Bereich Arbeit zuständigen Regionalassessoren, die sich in den vergangenen zwei Tagen in Rom mit der staatlichen Arbeitsmarktreform beziehungsweise dem entsprechenden Gesetzesdekret befasst haben.
Südtirols Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi, die gestern und heute an den Sitzungen der gemeinsamen Konferenz der für den Bereich Arbeit zuständigen Assessoren sowie eines politisch-technischen Koordinierungsgremiums der Staat-Regionen-Konferenz teilgenommen und auch ein Gespräch mit Unterstaatssekretär Maurizio Sacconi geführt hat, betonte in diesem Zusammenhang: "Wenn schon die Regionen mit Normalstatut die Arbeitsmarktpolitik der Regierung als zentralistisch bezeichnen, so gilt das umso mehr für die autonomen Provinzen Bozen und Trient, deren besonderer Status nicht berücksichtigt wird." Das Land Südtirol hat ebenso wie das Trentino im Bereich Arbeit eine Reihe von Zuständigkeiten, diese reichen von der Einsetzung der Arbeitskommissionen über die Arbeitsvermittlung, die Berufsbilder und die Arbeitsbüchlein bis hin zum Lehrlingswesen. "Bereits das Delegierungsgesetz wurde von uns einstimmig beanstandet", so Landesrätin Gnecchi aus Rom, "auch die Staat-Regionen-Konferenz hat ein negatives Gutachten abgegeben; einige Regionen haben das Gesetz bereits vor dem Verfassungsgericht angefochten. Trotzdem geht die Regierung mit dem vorliegenden Gesetzesdekret auf diesem zentralistischen Weg weiter."

jw

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