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Chancengleichheit: wissenschaftliche Arbeiten bis 29. Februar einreichen

Bereits seit vielen Jahren vergibt der Landesbeirat für Chancengleichheit Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Situation der Frau in der Gesellschaft oder der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann beschäftigen. In diesem Jahr können Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten bis zum 29. Februar eingereicht werden.

Die Förderpreise des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen sollen ein Ansporn sein, sich mit dem Thema der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie mit anderen Geschlechterfragen auseinanderzusetzen. Für die Arbeit des Landesbeirates dienen die wissenschaftlichen Arbeiten zudem als Anregung zur Verbesserung der Situation der Frau und der Chancengleichheit. Zu den Förderpreisen zugelassen sind Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten eines mindestens zweijährigen Masterlehrganges, welche in deutscher, italienischer oder englischer Sprache verfasst wurden. Der englischen Fassung muss eine Übersetzung in deutscher oder italienischer Sprache beigelegt werden.

Die Bewertungskriterien können auf der Internetseite des Beirates abgerufen werden und umfassen unter anderem die geschlechtsspezifische Analyse der Thematik bzw. den geschlechtergerechten Zugang, die Übereinstimmung mit dem gewählten Thema, die Neuheit und Aktualität der wissenschaftlichen Arbeit, die Einbringung der Sichtweise der Autorin oder des Autors und den geschlechtergerechten Sprachgebrauch.

Alle eingereichten Arbeiten - auch jene der vergangenen Jahre - werden in der Bibliothek des Landesbeirates für Chancengleichheit, welches beim Frauenbüro in der Dantestraße angesiedelt ist, gesammelt und können dort eingesehen werden. Diese dienen häufig anderen Studentinnen oder Studenten als Rechercheunterlagen.

Alle Interessierten sind eingeladen ihre Diplomarbeiten oder Dissertationen zu Themen der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und anderen Geschlechterfragen bis 29. Februar 2016 im Frauenbüro in der Dantestraße 11 in Bozen einzureichen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular können auf der Homepage des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen unter http://www.provinz.bz.it/chancengleichheit/finanzielle-foerderungen.asp abgerufen werden.

 

LPA

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