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LR Mussner informiert Gadertaler Handwerker über Vergabe öffentlicher Arbeiten
LPA - Mit den Gadertaler Handwerkern und ihren Vertretern hat sich der Landesrat für öffentliche Arbeiten, Florian Mussner, Anfang dieser Woche in Piccolein getroffen. Mussner informierte umfassend über das vor kurzem abgeänderte Gesetz zur Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen. „In Zukunft wird verstärkt auf Qualität geachtet - entsprechende Vorschläge sind stets willkommen, die Vergabebedingungen müssen laufend an die Erfordernisse angepasst werden“, so der Bautenlandesrat.
Das Land vergibt seit Anfang Mai dieses Jahres öffentliche Bauaufträge nach abgeänderten Bedingungen vergeben. In einem Treffen informierte Bautenlandesrat Mussner die Handwerker im Gadertal und ihre Vertreter, darunter auch der Gadertaler LVH-Präsident Albert Moling und der Direktor des Landesverbands der Handwerker (LVH), Hanspeter Munter, über die Neuerungen.Bauunternehmen werden künftig einen Bauauftrag nicht nur aufgrund des billigsten Angebots bekommen. "Qualität wird nun groß geschrieben", so Landesrat Mussner, der sich für die Neuerungen bei der Vergabe und Ausführung von öffentlichen Arbeiten stark gemacht hatte. Garantien und die Vertrauenswürdigkeit und Qualitätsstandards, welche die Handwerker bieten könnten, zählen laut Mussner damit noch mehr. Die Vergabe nach dem niedrigsten Preis habe sich nicht bewährt, so der Bautenlandesrat.
Wenn mehrere Betriebe die gleichen Qualitätsstandards bieten, so würde man nicht immer ein und demselben Betrieb Arbeiten zuweisen, sondern eine Art Rotation vornehmen, erklärte der oberste Verantwortliche für öffentliche Arbeiten im Lande.
Auch ist es laut Mussner nun für die einheimischen Betriebe einfacher, einen öffentlichen Bauauftrag zu bekommen: Öffentliche Aufträge bis zu 50.000 Euro können direkt vergeben werden. Arbeiten die mit einer Summe zwischen 50.000 Euro und einer Million Euro zu Buche schlagen, müssen nicht mehr ausgeschrieben werden, wenn mindestens zehn Betriebe zur Ausführung der Arbeiten eingeladen wurden. Alle Aufträge über eine Million Euro müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Erst ab rund 6,2 Millionen Euro ist eine europaweite Ausschreibung notwendig.
Die Handwerkervertreter verwiesen darauf, dass die Handwerker meist mit den kurzen Zeitspannen für die Ausführung der Arbeiten Probleme hätten. Der Bautenlandesrat sicherte zu, auch dafür eine Lösung finden zu wollen. Die geänderten Regelungen sind, wie der Landesrat für öffentliche Arbeiten betonte, auch eine Anpassung an europäische Standards. So beträgt z.B. die Kaution des Auftragnehmers statt 20 nur mehr zehn Prozent des Vertragspreises und wird in Form einer Bankgarantie gestellt.
Im Detail festgelegt wurden außerdem die Aufgaben des Bauleiters, der für die geordnete Abwicklung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig ist. Die Handwerker forderten, dass die verantwortlichen Techniker vermehrt vor Ort sein sollten.
Mussner verwies darauf, dass sich das Forum für öffentliche Arbeiten, welches im Herbst seine Arbeit aufnimmt, mit diesen Fragen nochmals auseinandersetzten werde. "Auch diese neue Regelung zur Vergabe der öffentlichen Arbeiten wird in den kommenden Jahren immer wieder den neuen Gegebenheiten angepasst werden“, so Mussner. Vorschläge der Handwerker seinen jederzeit willkommen.
SAN