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Flughafen Bozen: Staatliche Förderung kein Geschenk Frattinis

LPA - "Die staatliche Förderung von Baumaßnahmen zur Hebung der Sicherheitsstandard des Bozner Flughafens ist kein Geschenk von Minister Franco Frattini. Vielmehr haben wir um die vorgesehene Finanzierung als Landesverwaltung in Rom angesucht und auch die entsprechenden Zusagen erhalten", mit diesen Worten hat Landeshauptmannstellvertreter und Transportlandesrat Michele Di Puppo auf Medienberichte reagiert, die dem Minister das Verdienst für die staatliche Finanzierung zugeschrieben hatten.

Die Zusage, dass die Regierung in Rom über die nationale Zivilluftfahrtbehörde ENAC für die Anpassung des Bozner Flughafens an die neuen Sicherheitsstandard 2,6 Millionen Euro zur Verfügung stellt, hat der für das Transportwesen zuständige Landesrat Michele Di Puppo vor zwei Tagen (2. Juli) in Rom erhalten. Die Landesregierung hatte sich um diese Finanzierung form- und zeitgerecht beworben und in der Folge auch informelle Zusagen von der zuständigen Behörde erhalten.

Die insgesamt 2,6 Millionen Euro sind für die Schaffung von Sicherheitsflächen bestimmt, wie sie neue Sicherheitsvorgaben für Flughäfen fordern, die die internationale Zivilluftfahrtbehörde ICAO 2001 festgelegt hat. Demnach muss am Ende der Start- und Landebahn des Flughafens von Bozen eine 180 Meter lange hindernisfreie Fläche geschaffen werden. Die Projekte und Kostenvoranschläge für diese Maßnahmen liegen bereits vor und sind auch schon von der Flughafengesellschaft ABD und der Luftfahrtbehörde ENAC genehmigt worden.

Angesichts dieser Tatsachen ist es für Transportlandesrat Michele Di Puppo "einfach schamlos, ein zustehendes Recht in eine großherzige Zugeständnis eines Ministers zu verwandeln, dem der Bozner Flughafen bisher niemals ein Anliegen war". Sollte Minister Frattini sich allerdings - ohne unsere Bitte und ohne unser Wissen - um die Bearbeitung und Erledigung der Akte gekümmert haben, so Lr Di Puppo weiter, so sei dies positiv zu werten, auch wenn das Ergebnis niemals einen persönlichen Gefallen darstelle, sondern nur als Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens.

jw

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