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Allergene in Lebensmitteln: Informationspflicht bietet Sicherheit

Immer mehr Menschen sind von Unverträglichkeiten und Allergien in Zusammenhang mit Lebensmitteln betroffen und daher auf eine genaue Information über die Inhaltsstoffe von verpackten und gastronomischen Produkten angewiesen. In Anlehnung an die EU-Verordnung hat das Gesundheitsministerium mit einem Rundschreiben Klarheit über die Informationspflicht in der Gastronomie geschaffen.

Allergene in Lebensmitteln: Informationspflicht bietet Sicherheit

Eine Verordnung über die Allergenkennzeichnung auf europäischer Ebene aus dem Jahr 2011 verpflichtet Lebensmittelproduzenten zur Kennzeichnung ihrer Produkte und einer genauen Information über mögliche Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten. Unklar war dabei bisher die Handhabe bei sogenannten "nicht vorverpackten Lebensmitteln" wie beispielsweise im Bereich der Gastronomie.

Mit einem Rundschreiben hat das italienische Gesundheitsministerium nun bestätigt, dass diese Informationspflicht nicht nur für verpackte Lebensmittel, sondern auch für den gastronomischen Bereich wie Restaurants, Mensen, Schulen und Krankenhäuser gilt. Dabei kann die Information über Allergene in den Menükarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder mittels anderen gleichwertigen Systemen vermittelt werden, sofern sie für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Im Betrieb muss jedoch immer ein schriftliches Dokument aufliegen, aus dem klar hervorgeht, in welchen Speisen welche Allergene enthalten sind. Damit kann die in Südtirol bereits etablierte Praxis der allgemeinen Informationsschilder beibehalten werden und ist ab 1. September 2016 verpflichtend. Diese müssen sowohl für die Endverbraucher als auch für die Kontrollorgane leicht zugänglich sein, wobei die Informationen den Kunden nach entsprechender Anleitung des Personals auch mündlich weitergegeben werden können. "Für die Gesundheit betroffener Menschen sind diese Hinweise von großer Bedeutung", unterstreicht Landesrätin Martha Stocker. "Daher versuchen wir in enger Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, dem Sanitätsbetrieb und den Interessensvertretern die Umsetzung der EU-Bestimmungen als Investition in die Qualität der Südtiroler Produkte und in die Dienstleistung an die Kunden zu sehen", weist die Landesrätin auf den unvermeidlichen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe hin.

mp

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