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II. Landschaftsschutzkommission fordert Sanktion für Liftstationbau

LPA - Für den nicht genehmigten Variantebau der Talstation „Nesselbahn“ in der Gemeinde Mühlbach forderte die zweite Landeskommission für Landschaftsschutz in ihrer heutigen Sitzung in Bozen eine Strafe.

Im Sanierungswege hat die Kommission heute den Variantebau der Talstation „Nesselbahn“ genehmigt. „Die Arbeiten sind bereits erfolgt und wird haben jetzt im Nachhinein unser OK dafür gegeben, jedoch nicht ohne eine Strafe zu fordern“, erklärt der Kommissionsvorsitzende Giacomo Barducci. Die Gemeinde Mühlbach soll für die ohne Ermächtigung durchgeführten Arbeiten eine Strafe verhängen, so die Kommission. Die Talstation der „Nesselbahn“ war mit einigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan gebaut worden.

„Neben der Talstation wird auch die Anlage für die neue Bergbahn gebaut und eine weitere Anlage für die Gaisjoch-Bahn, welche Personen nach Vals transportieren wird“, erklärt Franco Seppi vom Landesamt für Landschaftsschutz.

SAN

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