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Stellungnahme von LR Otto Saurer zu Werbemaßnahmen des Landesressorts für Gesundheitswesen

LPA - Verwundert zeigt sich Landesrat Otto Saurer über Medienberichte, in denen die Informationskampagnen des Landesressorts für Gesundheitswesen in verschiedenen Fernsehsendern als Wahlwerbung kritisiert werden. Die Landesverwaltung sei gesetzlich dazu verpflichtet, solche Informationskampagnen durchzuführen, schreibt Saurer in einer Stellungnahme.

Zwei Landesgesetze - eines vom 4. März 1996, das andere vom 18. März 2002 - würden die Landesverwaltung dazu verpflichten, mindestens 25 Prozent ihrer Ausgaben für Werbung den lokalen, privaten Rundfunkstationen zukommen zu lassen. "Dies gilt für Informationskampagnen über Gesundheitsfragen und Gesundheitsberufe ebenso wie für andere Kampagnen", schreibt Saurer.

Konkret richtete sich die Kritik in den Medienberichten gegen eine Werbekampagne im Bozner Privatsender VB33. "Mit diesem Sender besteht seit 1998 ein entsprechendes Abkommen zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben bzw. Verpflichtungen, die die privaten Betreiber solcher Anstalten immer auch einfordern", betont Saurer und weist die in den Medienberichten getätigten "unkorrekten Unterstellungen" zurück. Im Übrigen bestehe seit drei Jahren auch eine Vereinbarung zwischen dem Landes-ressort für Gesundheitswesen und dem RAI Sender Bozen für die Gestaltung und Ausstrahlung des Gesundheitsmagazins.

„Die Vorwahlzeit treibt offensichtlich wirklich merkwürdige Blüten. Unsere Informationspflicht – der wir schon seit Jahren in dieser Form als institutionelle Aufgabe nachkommen – entpuppt sich plötzlich als Wahlwerbung und wird von Journalisten in der Vorwahlzeit als große journalistische Enthüllung präsentiert“, kritisiert Saurer. Schlussendlich würden sich diese Berichte allerdings als „Seifenblase“ herausstellen, so der Landesrat.

bch

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