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Land ficht Personalversetzungen der Zolldirektion an

Erneut sieht sich das Land Südtirol gezwungen, autonomierechtliche Grundlagen vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen: Den Anlass bietet die Versetzung zweier Mitarbeiter der Zollagentur aus anderen Provinzen nach Bozen und Brixen. Eine Maßnahme, die das Land vor dem Verfassungsgericht anfechten wird, wie heute beschlossen wurde.

Zu Jahresbeginn hatte die Agentur für Zollwesen zwei ihrer Mitarbeiter aus anderen italienischen Städten zunächst sechs Monate lang nach Bozen beziehungsweise Brixen versetzt mit der Möglichkeit, diese so genannte „Abkommandierung“ zu verlängern. Ebenfalls Anfang Jännder 2016 hat die „landesübergreifende“ Zolldirektion eine Umfrage unter dem Zollpersonal von Bozen und Trient durchgeführt, um das Interesse an einer Versetzung in die Zollstation Taufers im Münstertal auszuloten. Diese Umfrage war von der stellvertretenden Leiterin der interregionalen Zolldirektion Ligurien-Piemont-Aosta unterschrieben.

„Es handelt sich dabei um neuerliche Missachtungen des Autonomiestatutes durch die Zollbehörde“, beklagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Dieses sieht für Staatsstellen in Südtirol Zweisprachigkeitspflicht vor. Durch die so genannten „Abkommandierungen“ werden diese umgangen. „Daher haben wir heute beschlossen, diese Maßnahmen vor dem Verfassungsgericht in Rom anzufechten“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher.

jw

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