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Sammelgesetzentwurf: Landesrätin Stocker stellt geplante Schwerpunkte vor

Über die Schwerpunkte im Sammelgesetzentwurf für die Bereiche Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit hat Landesrätin Stocker Institutionen- und Interessensvertretungen informiert. Sie ging dabei auf Vereinheitlichungen und Neuerungen wie etwa die geplanten Maßnahmen gegen den Ärztemangel und die verstärkte Prävention im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen ein.

Landesrätin Stocker mit den Abteilungsdirektoren Schrott, Critelli und Sinn bei der gestrigen Vorstellung - Foto: LPA

Am gestrigen Montagabend stellte Landesrätin Martha Stocker ihren Sammelgesetzentwurf für die Bereiche Gesundheit, Soziales, Arbeit und Chancengleichheit den Fachverbänden, den Berufskammern, den Fachgewerkschaften und den Patientenorganisationen, der Führungsspitze des Südtiroler Sanitätsbetriebes sowie den Bezirksgemeinschaften und dem Landesbeirat für Chancengleichheit vor. Gemeinsam mit Ressortdirektor Michael Mayr sowie den Direktoren der Landesabteilung Gesundheit Laura Schrott, der Abteilung Soziales Luca Critelli und der Abteilung Arbeit Helmuth Sinn stellte sich die Landesrätin anschließend den Fragen der rund 70 teilnehmenden Interessensvertreter.

Dem Ärztemangel begegnen

Jungärzte sollen etwa durch eine Zusatzentschädigung dazu angespornt werden, ihre Ausbildung in Südtirol zu absolvieren und können bei der Eröffnung einer Praxis vor allem in benachteiligten und unterversorgten Gebieten unterstützt werden. Zudem sieht das Sammelgesetz die Möglichkeit einer Teilzeit für auszubildende Fachärzte vor, „womit vor allem den Bedürfnissen junger Ärztinnen – aber nicht nur - Rechnung getragen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird“, erläuterte Landesrätin Stocker. Verlängert wird die Möglichkeit einer Anstellung mit befristetem Vertrag von Ärzten und sanitären Führungskräften ohne abgeschlossene Facharztausbildung, um Dienste auch weiterhin gewährleisten zu können.

Für eine bessere Betreuung und Kampf gegen Abhängigkeiten

Weitere Neuerungen behandeln die Unterstützung von Mukoviszidosepatienten, die Monatsprämie für psychiatrische Patienten in Beschäftigungstherapie, die Wohngemeinschaften für vom Zentrum für psychische Gesundheit betreute Menschen und technische Anpassungen in der Arzneimittelversorgung. Zudem werden das Verbot der Verabreichung und des Verkaufs von Alkohol auf 18 Jahre angehoben und weitere Maßnahmen gegen die Spielsucht getroffen.

Normative Vereinheitlichung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Für den Bereich Soziales hingegen sieht das Gesetz in erster Linie eine Vereinheitlichung der Bestimmungen zu den Sozialdiensten vor. Durch eine Ergänzung des Gesetzes zur „Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen“ sollen Arbeitsmöglichkeiten unterstützt und die Gebärdensprache gefördert werden. "Arbeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben, dieses Anliegen wollen wir aktiv unterstützen," unterstreicht die Landesrätin. 

Sicherheit am Arbeitsplatz und Gleichstellung in den Gremien

Die Rationalisierung und Vereinfachung von Betriebskontrollen steht im Mittelpunkt der Bestimmungen im Bereich Arbeit. „Das Thema der Arbeitssicherheit muss in den Köpfen der Menschen verankert werden“, nahm Landesrätin Stocker mit Blick auf die Arbeitsunfälle der vergangenen Wochen Stellung. Anpassungen sind auch für das Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz vorgesehen: Die Bestellung von Gremien in der öffentlichen Verwaltung muss in einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis erfolgen, sodass jedes Geschlecht zumindest zu einem Drittel vertreten ist. Dabei werden die Bestimmungen des Regionalgesetzes (mathematische Rundung) übernommen und es wird festgelegt, dass sowohl das effektive Mitglied als auch das Ersatzmitglied vom gleichen Geschlecht sein müssen.

mp

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