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Weinlagerbestand innerhalb 11. August melden
LPA - Alle Weinerzeuger und Weinhändler müssen bis zum 11. August 2003 eine Weinlagerbestandmeldung abgeben. Die Bestandmeldung bezieht sich auf den 31. Juli. Vordrucke für die Meldung und Informationen dazu erteilen die Landesabteilung Landwirtschaft und die Handelskammer in Bozen.
Bis zum 11. August 2003 müssen Weinerzeuger und Weinhändler wieder ihren Bestand an Wein, Schaumwein und Most melden. Die Meldung bezieht sich auf den Lagerbestand des 31. Juli 2003.Gemeldet werden müssen alle im Betrieb lagernden Produkte, auch wenn diese schon verkauft sind. Weine oder Moste, die sich am 31. Juli auf dem Transport befinden, müssen von den jeweiligen Käufern gemeldet werden.
Von der Meldung befreit sind:
- die Endverbraucher
- die Einzelhändler, wenn sie ausschließlich an Endverbraucher verkaufen und die
Höchstmenge bei jedem Verkauf 60 Liter nicht übersteigt
- die Einzelhändler, die weniger als 10 hl Wein in eigens dazu ausgestatteten Kellern
lagern.
Wird der Weinbestand nicht gemeldet oder ist die Meldung unvollständig oder nicht wahrheitsgetreu können Strafen von 309 bis 3.098 Euro verhängt werden.
Informationen erteilt die Landesabteilung Landwirtschaft in Bozen, Brennerstraße 6, Tel. 0471 415080.
lc