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Bekämpfung der Spielsucht: Neue Richtlinien für Beitragsvergabe

Die Richtlinien zur Vergabe von Beiträgen im Bereich der Spielsucht hat die Landesregierung heute (15. März) abgeändert. "Gerade in der Vorsorge und Prävention macht sich Kontinuität bezahlt", hebt die zuständige Landesrätin Stocker die nun vorgesehene Förderung mehrjähriger Projekte hervor.

Mit den heute genehmigten Abänderungen in der Beitragsvergabe können zukünftig auch mehrjährige Informations-, Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte zur Spielsucht gefördert werden. "Gerade in der Zusammenarbeit mit Schulen kommt es immer wieder vor, dass verschiedene geplante Initiativen und Aktivitäten des Herbstsemesters über das Kalenderjahr hinausgehen und nach den Weihnachtsferien fortgesetzt werden", erklärt Soziallandesrätin Martha Stocker. Zudem wird mit dem heutigen Beschluss die Bewertungskommission um einen Vertreter des landesweiten Netzwerkes zur Spielsucht erweitert. Außerdem sehen die überarbeiteten Beitragskriterien stichprobenartige Kontrollen durch das zuständige Landesamt für sechs Prozent der eingereichten Ansuchen vor. 

mp

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