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Richtlinien für Krankentransporte genehmigt

Die Landesregierung hat heute (15. März) Richtlinien für so genannte "Sekundär-Krankentransporte" verabschiedet. "Erstmals in Südtirol wird damit – wie in bisher einigen wenigen Regionen Italiens - eine gesetzliche Lücke geschlossen und die Beförderung von Patienten geregelt, die für die Weiterbehandlung an eine andere Einrichtung überwiesen werden", erklärt Landesrätin Stocker.

Richtlinien für Krankentransporte hat die Landesregierung heute genehmigt - Foto: Weißes Kreuz

Bei den heute verabschiedeten Richtlinien geht es um die Sekundärtransporte: Dabei handelt es sich um keine Notfälle, sondern um Patienten, die zur qualifizierten weiteren Behandlung und Versorgung in eine spezialisierte Einrichtung überwiesen werden. Diese Krankentransporte können nun gezielt geplant sowie organisatorisch mit dem entsprechenden Transport begleitet werden. "Wie können die Patienten am schnellsten und am effizientesten in die beste Einrichtung für ihre Weiterbehandlung und Therapie überstellt werden? Das ist die Frage, mit der sich die Arbeitsgruppe in der Vorbereitung des neuen Organisationsmodells auseinandergesetzt hat", dankt Landesrätin Martha Stocker den Vertretern des Südtiroler Sanitätsbetriebes in erster Linie der Sanitäts- und Pflegedirektion, den Primaren der Notfallmedizin, der Anästhesie, der Intensivmedizin und Wiederbelebung für ihre Vorarbeit.

"Die Sekundärtransporte spielen in der gesundheitlichen Versorgung eine wichtige Rolle: Es geht zwar nicht um Leben und Tod, dennoch gilt es einen nahtlosen Übergang in der Betreuung von schwer Erkrankten, Verunfallten oder chronisch belasteten Patienten, die geeignetesten Fachkräfte für deren Begleitung und das richtige Transportmittel zu gewährleisten", erklärt Gesundheitslandesrätin Stocker die Herausforderung. Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, Rettungsmittel und Personal nach dem Prinzip der Angemessenheit optimal einzusetzen. Die Koordination übernimmt wie auch für die Notfalleinsätze die Südtiroler Landesnotrufzentrale. Das neue Organisationsmodell hat dabei in der Transportbegleitung explizit die Einhaltung der EU-Arbeitszeitregelung zu berücksichtigen. 

mp

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