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Änderungen des Wohnbauförderungsgesetzes heute im Amtsblatt

Die Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz wurden heute (22. März) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Als Landesgesetz Nr. 5 vom 18. März 2016 treten die "Änderung des Wohnbauförderungsgesetz" zum Teil bereits morgen, 23. März, zum Teil erst am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Als Landesgesetz Nr. 5 hatte der Landeshauptmann das neue Landesgesetz mit dem Titel "Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, 'Wohnbauförderungsgesetz'" ausgefertigt. Heute wurde es im Beiblatt 6 des Amtsblatts der Region Nr. 12 veröffentlicht (wegen eines Fehlers im Artikel 10 wurde der Gesetzestext in der Sondernummer 1 zum Amtsblatt Nr. 12 am 24. März erneut veröffentlicht). Die Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes treten zum Teil bereits morgen, 23. März, zum Teil erst am 1. Jänner 2017 in Kraft. Letzteres gilt für die Bestimmungen der Artikel 4, 5, 6, 7, 10 und 11, die erst mit Jahresbeginn 2017 rechtswirksam werden.

Im heutigen Amtsblatt findet sich auch ein weiteres Änderungsgesetz. Es betrifft die Verwaltungsstrafen. Mit dem Titel "Änderung des Landesgesetzes vom 7. Jänner 1977, Nr. 9, 'Verfahrensvorschriften für die Anwendung der Verwaltungsstrafen'" wurde es als Landesgesetz Nr. 4 am 14. März 2016 beurkundet. Es tritt am 60. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

jw

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